Velofahrerin radelt durch den Zürcher HB – das droht ihr
Am helllichten Tag, vor zahlreichen Augenzeugen düst eine Frau mit dem Velo durch den HB Zürich. Begeht sie damit eine Straftat?
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau fährt am Sonntag mit ihrem Velo durch den vollen Hauptbahnhof Zürich.
- Dies ist laut der Bahnhofsordnung nicht erlaubt. Sie könnte angezeigt oder gebüsst werden.
Nanu? Am Sonntag radelt eine Frau mit ihrem Velo durch den Zürcher Hauptbahnhof. Sie fährt zwischen den Menschen hindurch über den glatten Boden. Manch ein Reisender runzelt die Stirn, ein paar drehen sich genervt nach ihr um.
Und einige wundern sich: Darf man mit dem Velo wirklich durch den HB fahren?
Die Antwort ist eindeutig: Nein. In der Bahnhofsordnung der SBB, die für alle Bahnhöfe der Schweiz gilt, gibt es eine ganze Liste von verbotenen Tätigkeiten. Eine davon ist das «Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf Perrons, Rampen, Treppen, in Hallen, Passagen und Unterführungen».
Ausgenommen sind dabei «Invaliden-Fahrzeuge für den Reiseverkehr und bewilligte Fahrten».
Und was, wenn mans doch tut? SBB-Mediensprecher Martin Meier erklärt: «Verstösse gegen die Bahnhofordnung können zu Wegweisung, Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen führen.» Der Velofahrerin könnte also eine Anzeige oder eine Busse drohen.
Strafe hin oder her – schlau ist Velofahren am Bahnhof bestimmt nicht: Das zeigt sich auch am Beispiel von Nau.ch-Leserin Miranda Keller*.
Die 20-Jährige erzählt: «Ich bin auch mal mit dem Velo durch den Bahnhof gefahren, allerdings in Worblaufen, einem Vorort von Bern. Was wahrscheinlich viele Bahnhöfe gemeinsam haben, ist, dass der Boden mega rutscht.» Das sei ihr auch zum Verhängnis geworden, so Miranda.
«Es war etwa 11 Uhr abends, da hab ich mit niemandem mehr am Bahnhof gerechnet. Doch falsch gedacht, es kam mir doch noch einer entgegen. Ich bin erschrocken, wollte einen Schlenker machen und bin voll ausgerutscht. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert.»
Umfrage
Hast du schon einmal gegen die Bahnhofsordnung der SBB verstossen?
Also: Velofahren am Bahnhof sollte man besser lassen – aufgrund der eigenen Sicherheit, der Mitmenschen und der möglichen Strafe. Über die Anzahl Anzeigen, die wegen der Bahnhofsordnung ausgestellt werden, möchte die SBB keine Auskunft geben.
Trotzdem geht die Transportpolizei vermutlich nicht jedem Verstoss gegen die Bahnhofsordnung nach. Denn eine weitere verbotene Tätigkeit ist das «Sitzen auf Boden und Treppen». Etwas, das in jedem Bahnhof täglich vorkommt.
* Name von der Redaktion geändert