Vergewaltigungsfall von Emmen wird dank DNA-Gesetz ausgewertet
Im Vergewaltigungsfall von Emmen macht das DNA-Gesetzt eine Auswertung möglich. Per Analyse könnte der Kreis der Verdächtigen eingeschränkt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das DNA-Profilgesetz wurde am 1. August revidiert.
- Eine neue Auswertung im Vergewaltigungsfall von Emmen wird dadurch möglich.
- So könnte der Kreis der Verdächtigen eingegrenzt werden.
Das DNA-Gesetz macht eine neue Auswertung im Vergewaltigungsfall von Emmen möglich. Der Kreis der Verdächtigen könnte so eingegrenzt werden.
Im Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015 wird die DNA des Täters ausgewertet. Dank des Inkrafttretens des revidierten DNA-Profilgesetzes per 1. August ist dies möglich.
Es werde sich zeigen, ob sich dadurch neue Ermittlungsansätze ergeben würden. So der Luzerner Staatsanwalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
In Luzern wird die Auswertung vom Institut der Rechtsmedizin der Universität Zürich durchgeführt. So die Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Schweizweit sorgte der Vergewaltigungsfall von Emmen für Schlagzeilen.
An der Reuss wurde eine damals 26-Jährige vom Velo gerissen und in einem Waldstück vergewaltigt worden. Dabei erlitt sie eine Querschnittslähmung.
Proben von über 370 Männern gesammelt
In der Folge holte die Luzerner Staatsanwaltschaft DNA-Proben von über 370 Männern ein. Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt. Doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen.
Seit dem 1. August steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz mit dem revidierten DNA-Profilgesetz nun aber die Methode der DNA-Phänotypisierung zur Verfügung.
Neu können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers oder der Spurenlegerin herausgelesen werden. Wie zum Beispiel die Augen-, Haar- und Hautfarbe, das Alter sowie die biogeografische Herkunft. Bislang liess das Gesetz nur die Bestimmung des Geschlechts zu.
Qualität der DNA-Spuren entscheidend
Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des 2020 verstorbenen Luzerner Nationalrates Albert Vitali zurück. Vitali hatte den Vorstoss nach dem Vergewaltigungsfall von Emmen im Juli 2015 eingereicht.
Das Parlament hiess die Revision des Gesetzes in der Wintersession 2021 gut. Der Bundesrat entschied im Juni 2023 über die Inkraftsetzung per 1. August.
Für die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichtsmedizin sei dies ein Meilenstein. So hiess es in einer Mitteilung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) am vergangenen Mittwoch. Die Phänotypisierung erlaube es der Polizei, den Kreis der Verdächtigen näher einzugrenzen. Auch könnten Aussagen von Opfern oder Zeugen besser eingeordnet werden.
Die Erkenntnisse aus der DNA-Phänotypisierung könnten bei der Aufklärung weit zurückliegender Straftaten helfen, wie eine Fedpol-Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Beim Einsatz der neuen Technik könne die Qualität der DNA-Spuren entscheidend sein. Entsprechend sei es gegenwärtig nicht möglich, eine Einschätzung über die Häufigkeit des Einsatzes der Methode zu geben.