Weko sieht keine Diskriminierung von Taxis am Flughafen Zürich

Die Wettbewerbskommission weist die Beschwerde von zwei Taxiverbänden gegen den Flughafen Zürich zurück.

Taxifahrer warten auf ihren Einsatz beim Flughafen Zürich. (Archivbild) - keystone

Die Wettbewerbskommission hat die Beschwerde zweier Zürcher Taxiverbände abgewiesen. Diese gingen gegen das Konzept des Flughafens Zürich vor, das nur einer Firma erlaubt, uneingeschränkt die Standplätze zu benutzen.

Andere Taxiunternehmen würden durch die Einschränkungen diskriminiert, schrieben der Taxiverband Zürich und die Taxisektion Zürich in einer Mitteilung vom Freitag.

Nach ihren Berechnungen entgingen den Unternehmen jährlich rund 30 Millionen Franken. Den nicht konzessionierten Taxis ist es nur erlaubt, auf Bestellung Kundinnen und Kunden abzuholen und zum Flughafen zu bringen. Die Einschränkung begründet der Flughafen Zürich mit den beengten Platzverhältnissen.

Konzessionsstreit: Wer darf fahren?

Die Konzession war öffentlich ausgeschrieben worden, das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hatte dieses Verfahren damals als transparent und diskriminierungsfrei eingeschätzt. Das Unternehmen Airport Taxi erhielt ab 2020 die Konzession.

Die Taxiverbände machten erfolglos geltend, dass das auf den 1. Januar 2024 geänderte kantonale Taxi- und Limousinengesetz neue Vorgaben macht. Sie fordern nun, dass die Konzession spätestens am 1. Januar 2026 als hinfällig betrachtet wird.