Windisch

Windisch AG: Gekündigte Mieter wollen vor Gericht ziehen

Dominik Neuhaus
Dominik Neuhaus

Brugg,

49 Mietende müssen per Ende Juni ihre Wohnungen in Windisch AG verlassen. Jetzt wollen sie sich wehren – notfalls auch vor Gericht.

familien fall windisch
In Windisch AG müssen 49 Mietende ihre Wohnungen verlassen. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • 49 Wohnparteien müssen in Windisch AG wegen Neubau ihre Wohnungen verlassen.
  • Bis zum Abriss will der Kanton die Häuser als Asylunterkunft zwischennutzen.
  • Die Betroffenen wollen notfalls vor Gericht gegen die Kündigung ankämpfen.

Im Februar wurde bekannt, dass 49 Mietende in Windisch AG ihr Zuhause verlassen müssen. Danach sollen in dem Gebäude minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge übergangsmässig unterkommen, so der Plan des Kantons. Anschliessend wird umgebaut.

Der Vermieter hatte ihnen per Ende Juni gekündigt, weil auf dem Gelände ein Neubau entstehen soll. Dies sorgte schweizweit für grossen Wirbel.

Mehrere Mietende reichten daraufhin bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein Gesuch zur Aufhebung der Kündigung ein. Oder zumindest um eine Verlängerung der Frist, um genügend Zeit zu haben, eine neue Wohnung zu suchen. Am Donnerstag werden die Gesuche dreier Familien von der Schlichtungsstelle behandelt.

Denn: Die Familien haben schulpflichtige Kinder. Ein Umzug in eine andere Gemeinde wäre für sie schwierig.

Mieter: Intransparente Kommunikation des Kantons

Ein betroffener Mieter kündigt gegenüber der «Aargauer Zeitung» an: Notfalls werde er vor Gericht gegen das Urteil vorgehen. «Uns bleibt gar nichts anderes übrig, wenn wir Ende Juni nicht auf der Strasse stehen wollen.»

Leben Sie in einer Mietwohnung?

Wütend macht den verheirateten Vater von drei Kindern die intransparente Kommunikation des Kantons. Der kantonale Sozialdienst und der Eigentümer sollen die weitere Nutzung der Liegenschaften bereits im Frühling 2022 beschlossen haben. «Hätte der Kanton offen kommuniziert, wäre uns genügend Zeit geblieben, eine Lösung zu finden», so der Vorwurf des Mieters.

Die Familie habe kein Verständnis, warum man sie willentlich innert drei Monaten auf die Strasse stellen wolle, erklärt er weiter. «Wir würden mit unseren Kindern gerne in Windisch bleiben. In so kurzer Zeit eine andere, gleich günstige Wohnung zu finden ist aber unmöglich.»

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Björn (32) muss wegen der geplanten Asylunterkunft in Windisch AG seine Wohnung verlassen. - Nau.ch

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