Winterthurer Neonazi erhält Waffensammlung nicht zurück

Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass einem Neonazi aus Winterthur seine Waffensammlung nicht zurückgegeben wird.

Keine Rückgabe der Waffensammlung an Winterthurer Neonazi. (Symbolbild) - Keystone

Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass ein Neonazi aus Winterthur seine Waffensammlung nicht zurückerhält. Sein psychischer Zustand lasse den Waffenbesitz nicht zu. Behalten darf er «ungefährlichere» Stücke – und seine Nazi-Devotionalien.

Ans Licht kamen die Waffensammlung und eine ganze Reihe von Nazi-Memorabilia im Jahr 2021. Davon gaben ihm die Behörden jene Gegenstände zurück, die nicht unter das Waffengesetz fallen, also Baseballschläger, ein Pfeilbogen, eine Armbrust und eine Axt.

Die illegalen Waffen und auch eine Flinte und einen Revolver kann der Mann künftig nicht mehr in seiner Wohnung ausstellen. Diese Waffen bleiben eingezogen, wie das Verwaltungsgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schrieb.

Behalten darf er dafür seine Sammlung von Nazi-Devotionalien, unter anderem Fahnen und Mützen.