Angst vor Coronavirus: Kann ich Auslandferien kostenlos stornieren?
Wer wegen des Coronavirus die Ferien im Ausland nicht antreten will, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Je nach Reisebüro gibt es Unterschiede.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 15. Juni werden die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich geöffnet.
- Reisen bis zu diesem Datum werden von Reisebüros storniert.
Etwas mehr als ein Monat, dann ist bereits Sommer. Doch das Coronavirus dürfte manchem die Reiselaune verderben – wenn die Ferien überhaupt stattfinden. Während Urlaub in der Schweiz möglich ist, fallen viele Auslandtrips ins Wasser.
Hotelplan hat heute angekündigt, dass alle Auslandsreisen bis und mit Startdatum 14. Juni abgesagt werden. Gleiches gilt bei Coop-ITS-Travel, wie Geschäftsführer Andi Restle erklärt. Und das letzte Wort ist nicht gesprochen: «Der Termin wird immer wieder überprüft und den Gegebenheiten angepasst.»
Ebenfalls bis zum gleichen Tag storniert werden Reisen von Kunden von Tui und Kuoni. Dass alle Reiseunternehmen sich auf das gleiche Datum ausrichten, überrascht nicht. Immerhin hat der Bundesrat letzte Woche angekündigt, dass die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ab dem 15. Juni wieder geöffnet werden.
Italien hat am Wochenende ebenfalls eine Grenzöffnung angekündigt, allerdings wurde diese offenbar nicht mit den Nachbarländern abgesprochen. Für Schweizer Touristen und Reiseunternehmen gilt also: Warten auf einen Bundesratsentscheid.
Während die Handhabung der Reisebüros bis zum 14. Juni einheitlich ist, sieht es später anders aus. Wer bei Hotelplan jetzt eine spätere Reise stornieren oder umbuchen will, zahlt Bearbeitungsgebühren. Hingegen können Tui-Kunden bis Ende August ihre Ferien kostenlos umbuchen.
Coronavirus: Bauchgefühl reicht nicht
«Wenn die Reise angetreten werden kann besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenrückerstattung», sagt Cécile Thomi von der Stiftung für Konsumentenschutz. Heisst: Ein schlechtes Bauchgefühl reicht nicht, um das Geld zurückzuerhalten, wenn Grenzen und Hotel offen sind.
In diesen Fall würde auch keine Reiseversicherung die Stornierung decken. Thomi empfiehlt, in solchen Fällen möglichst früh die Reise zu annullieren, «damit allfällige Stornierungsgebühren so tief wie möglich ausfallen.»
Kann die Reise angetreten werden, fehlt es aber vor Ort an Infrastruktur, ist dies gemäss SKS nicht zumutbar. «Dann kommen die Rechte gemäss Pauschalreisegesetz zum Zuge: Das Reisebüro kann dem Kunden eine Alternativreise anbieten».
Der Kunde müsse eine solche aber nur akzeptieren, wenn sie nur geringfügig von der ursprünglich geplanten Reise abweiche. Thomi ergänzt: «Ansonsten kann der Kunde die geleisteten Zahlungen zurückfordern.»