Europäischer Gerichtshof erklärt Thermofenster für unzulässig

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof erklärt Software, die bei Dieselautos die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen gezielt abschaltet, als unzulässig.

Emissionstest bei einem Diesel
Emissionstest bei einem Diesel - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen ist unzulässig.
  • Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Urteil.

Ein Thermofenster, das die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen bei sehr hohen und bei niedrigen Temperaturen reduziert, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Eine Ausnahme gelte, wenn das Thermofenster Motoren vor Risiken schützt, die eine Gefahr beim Fahren darstellten, erklärte der Europäische Gerichtshof. Auch dann wäre eine Abschalteinrichtung aber unzulässig, wenn sie den Grossteil des Jahres unter normalen Bedingungen laufen muss.

Es ging um Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und zwei Autohändler. Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ist aber auch für andere nationale Gerichte bindend. Österreichische Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in konkreten Fällen notwendig war und ob es andere Lösungen gab.

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