Absolutes Feuerverbot in Untervaz

Wie die Gemeinde Untervaz mitteilt, gilt für das gesamte Gemeindegebiet Untervaz ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Blick auf die Ortschaft Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt für das gesamte Gemeindegebiet Untervaz ein absolutes Feuerverbot im Freien. Das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge hat die Waldböden und das Unterholz stark austrocknen lassen. Feuer können bei diesen Bedingungen leicht ausser Kontrolle geraten und sich sehr schnell ausbreiten.

Gemäss Art. 10 Abs. 1 Polizeigesetz kann die Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wasserknappheit alle Tätigkeiten verbieten, welche die Feuergefahr wesentlich erhöhen.

Aus diesem Grund ist jegliches Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf weiteres strengstens verboten. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht sorglos weggeworfen werden. Sämtliche Grillstellen dürfen nicht benutzt werden.

Eine Aufhebung des Verbotes ist vorläufig nicht absehbar. Der Gemeindevorstand erteilt aufgrund dieser Situation keine Ausnahmebewilligungen. Für einen Widerruf des Feuerverbots ist eine intensive Regenperiode von mehreren Tagen nötig. Widerhandlungen gegen das Feuerverbot werden mit Strafanzeige und Busse geahndet.