In Sins haben Eltern Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe
Wie die Gemeinde Sins mitteilt, entsteht durch das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz für wirtschaftlich schwache Eltern ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe.

Durch das seit 2003 geltende Sozialhilfe- und Präventionsgesetz entsteht für wirtschaftlich schwache Eltern beziehungsweise Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe.
Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann.
Der Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe entsteht, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Anspruchsberechtigt sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein allein erziehender Elternteil des neugeborenen Kindes.
Das Merkblatt kann bei Gemeindekanzlei bezogen werden
Das Merkblatt vom Departement Gesundheit und Soziales, mit den Bedingungen für einen Anspruch sowie den erforderlichen Unterlagen für ein Gesuch, kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.