Romanshorn: Rückkaufsfrist für Hafenhotel-Parzelle ausgedehnt
Wie die Stadt Romanshorn berichtet, wurde die Erstreckung der Rückkaufsfrist von acht auf zwölf Jahre beschlossen und die Änderung im Grundbuchamt vermerkt.

Die Stadt Romanshorn hat die Rückkaufsfrist für die Parzelle 3405, wo das Hafenhotel der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG (SBS) entstehen soll, von acht auf zwölf Jahre erstreckt.
Die Parzelle wurde 2017 nach einer Volksabstimmung von der Politischen Gemeinde Romanshorn an die Hess Immobilien AG verkauft.
Der Vertrag hielt fest, dass die Stadt acht Jahre nach dem Grundbucheintrag das Rückkaufsrecht geltend machen kann, sofern die Bauarbeiten bis dann nicht begonnen haben.
Erstreckung der Rückkaufsfrist auf zwölf Jahre
Aus Sicht der Eigentümerschaft ist diese Frist bis Ende 2025 nicht lang genug, um ein Rückkaufsrecht vor Erstellung der Hotelanlage komplett auszuschliessen.
Der Stadtrat Romanshorn hat darum die Erstreckung der Rückkaufsfrist von acht auf zwölf Jahre beschlossen und die Änderung im Grundbuchamt vermerken lassen.
Ergänzt wurde zudem, dass das Rückkaufsrecht bei einem Verkauf an die SBS nicht ausgeübt wird.
Bekanntlich will die Hess Investment AG nach Erarbeitung des Gestaltungsplans die Parzelle der nahestehenden Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG verkaufen.