Einsiedeln: Zukunft des KK Zwei Raben bleibt offen

Der Regierungsrat hat die Entlassung des KK Zwei Raben aus dem Schutzinventar abgelehnt, aber das Schutzziel geändert, was künftige Nutzungsspielräume eröffnet.

Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / jpix.ch

Wie der Bezirk Einsiedeln berichtet, hat der Bezirksrat zwecks Klärung aller Optionen (Neubau, Umbau, Sanierung dem Regierungsrat die Entlassung des Hauses KK Zwei Raben (Dorfzentrum) aus dem kantonalen Schutzinventar beantragt.

Der Regierungsrat hat das Gesuch nun abgewiesen, das Schutzziel des Hauses jedoch nur auf Kategorie III festgelegt, was nach Ansicht des Bezirksrates und des Verwaltungsrates der Genossenschaft Zwei Raben genügend Möglichkeiten für die Zukunft offenlässt.

Der Bezirksrat hatte das Entlassungsgesuch damit begründet, dass der heutige Bau stark veraltete Installationen aufweise, ringhörig sei und aufwendige Sanierungen in energetischer Hinsicht anstehen würden.

In historischer Hinsicht sei das Gebäude als ehemaliges Armenhaus, Kinderheim und Waisenhaus für viele Personen zudem negativ belastet. Es bestünden öffentliche Interessen an einer Neugestaltung des Areals, um Optimierungen im Hinblick auf eine Mehrfachnutzung und Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

Hohe städtebauliche Bedeutung

Der Regierungsrat anerkannte diese Bedürfnisse und Interessen, konnte das Haus aufgrund der eingeholten Fachbeurteilungen, welche diesem eine hohe städtebauliche Bedeutung beimessen, aber nicht aus dem Schutzinventar entlassen. In Abweichung der Fachmeinungen bestimmte er für das Haus aber lediglich das (tiefste) Schutzziel III (Pflicht zur Erhaltung des Charakters).

Im Bericht «Erarbeitung Projektidee für das Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben» sei hinreichend aufgezeigt, dass auch im bestehenden Altbau eine Modernisierung bewerkstelligt und zeitgemässen Bedürfnissen Rechnung werden könne. Der Bezirksrat wie der Verwaltungsrat der Genossenschaft Zwei Raben können sich mit diesem Entscheid, der ihnen bei den weiteren Überlegungen entgegenkommt, einverstanden erklären.