Thürnen verschickt die Hundesteuerrechnungen
Wie die Gemeinde Thürnen informiert, sind alle Hundebesitzer aufgerufen, Neuanmeldungen oder Änderungen vor Versand der Rechnungen im März 2022 zu melden.
Wer neu einen Hund halten oder wer neuzugezogener Hundehalter ist, meldet dies persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Thürnen.
Für die Neuanmeldung des Hundes sind der Impfausweis mit eingetragener Chip-Nummer und der Versicherungsnachweis über die Haftpflichtversicherung abzugeben.
Die Hundegebühr beträgt für einen Hund pro Jahr 60 Franken. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Bereits registrierte Tierbesitzer erhalten im Laufe des Monats März 2022 die jährliche Gebührenrechnung.
Sollte kein Hund mehr vorhanden sein, ist dies der Gemeinde auch mitzuteilen. Somit kann eine unnötige Rechnungsstellung vermieden werden.