Bundesrat erhöht Steuern auf selbstgedrehte Zigaretten

Ab 2025 wird Tabak für Zigaretten zum Selberdrehen, Zigarren und Zigarillos teurer.

Der Bundesrat hat am Mittwoch an seiner Sitzung eine Erhöhung der Steuer auf gewisse Tabakprodukte beschlossen. (Symbolbild) - DPA

Tabak für Zigaretten zum Selberdrehen, Zigarren sowie Zigarillos wird ab dem 1. Januar 2025 teurer. Der Bundesrat hat am Mittwoch an seiner Sitzung eine Erhöhung der Steuer auf gewisse Tabakprodukte beschlossen. Herkömmliche Zigaretten sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Die Steuererhöhung entspricht bei Feinschnitttabak zum Selberdrehen von Zigaretten, Tabakprodukten zum Erhitzen sowie Snus einem Preisaufschlag von rund 40 Rappen pro Detailverkaufspackung, wie der Bundesrat mitteilte. Der Anstieg sei «moderat», und die Regierung schöpfe ihre gesetzlichen Kompetenzen zur Steuererhöhung nicht vollumfänglich aus.

Ziel: Ausgeglichenes Bundesbudget

Die laut Communiqué betroffenen Produkte sind Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak, Pfeifentabak und Tabakprodukte zum Erhitzen sowie übrige Tabakfabrikate wie Snus, Kau- und Schnupftabak.

Die Massnahme werde mit dem Ziel getroffen, zu einem ausgeglichenen Bundesbudget beizutragen. Gemäss Communiqué rechnet der Bundesrat mit Mehreinnahmen von rund 45 Millionen Franken im Jahr 2025.

Nun sei das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt worden, die dafür benötigte Verordnung auszuarbeiten und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation zu unterbreiten. Die Kommissionen seien bereits im August zur Steuererhörung konsultiert worden. Damals habe die ständerätliche Kommission dem Bundesrat geraten, auf die Erhöhung zu verzichten.

Keine Erhöhung für herkömmliche Zigaretten

Herkömmliche Zigaretten sind von der Erhöhung nicht betroffen. Denn der Steuertarif auf dieses Produkt könne nicht mehr erhöht werden, hiess es weiter. Der Bundesrat habe die Kompetenz dafür im Jahr 2013 vollständig ausgeschöpft.

Für die Besteuerung von E-Zigaretten sei die entsprechende Änderung gleichzeitig mit dem neuen Tabakproduktegesetz bereits per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt worden.