Bundesrat sieht Verbesserungspotenzial bei freier Spitalwahl
Die Spitalfinanzierung und freie Spitalwahl haben sich deutlich gebessert. Trotzdem besteht laut Bundesrat Verbesserungspotenzial.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbesserungsmassnahmen der Spitalfinanzierung und freien Spitalwahl zeigen Wirkung.
- Doch gemäss dem Bundesrat besteht weiterhin Luft nach oben.
Die Massnahmen zur Verbesserung der Spitalfinanzierung und der freien Spitalwahl zeigen Wirkung, es besteht aber noch Verbesserungspotenzial. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat.
Der Bericht zeigt, welche Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) getroffen worden sind. Zudem analysiert er Probleme bei der freien Spitalwahl, wie von einem vom Parlament angenommenen Postulat gefordert.
Die Massnahmen im Bereich der Spitalfinanzierung wirkten insgesamt, teilte der Bundesrat mit. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen habe sich verstärkt, könnte aber noch weiter ausgebaut werden.
Bund und Kantone sind gemäss dem Bericht zudem ihrer Verpflichtung nachgekommen, schweizweite Betriebsvergleiche zu den Kosten zu veröffentlichen. Es fehle aber noch an präziseren Regelungen für die einheitliche Tarifermittlung. Verbessern können die Kantone zudem die Kontrolle der Qualitätsvorschriften zusammen mit den Versicherern.
Gesetzesänderung bei Spitalwahl
Der Bundesrat will aber keine weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bei der Spitalfinanzierung. Da die Massnahmen bereits ergriffen seien und derzeit umgesetzt würden. Bei der freien Spitalwahl hingegen will die Regierung das KVG ändern. Dies, um Versicherten bei Behandlungen in einem anderen Kanton als dem Wohnkanton die gleiche Kostenübernahme zu ermöglichen.
Seit der Einführung der freien Spitalwahl können die Versicherten wählen, wo sie sich behandeln lassen wollen. Dabei haben sie auch bei der Behandlung in einem anderen Kanton als ihrem Wohnkanton Anspruch, dass die Kosten übernommen werden. Die Kantone definieren dafür sogenannte Referenztarife.
Eine Evaluation hat jedoch gezeigt, dass einige Kantone unattraktive Referenztarife festsetzen, die sich am tiefsten Tarif anderer Spitäler orientieren. Das schränke die Wahl ein und erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt zusätzliche Kosten entstehen. Das führe letztlich zu einem Wettbewerbshemmnis.
Erhöhung von Referenztarif
Dieses will der Bundesrat beheben. Der Referenztarif soll sich deshalb nach dem höchsten Tarif für eine vergleichbare stationäre Behandlung in einem Spital des Wohnkantons richten. Entscheiden sich Versicherte für ein günstigeres ausserkantonales Spital als das teuerste Spital im Wohnkanton, soll die Krankenversicherung weniger zahlen.
Weitere Verbesserungen wie Qualitäts-Informationen der Behandlung und des Spitals sollen nach Ansicht des Bundesrats ohne Gesetzesänderung erreicht werden können.
Hauptziel der 2012 eingeführten Spitalfinanzierung ist es: Das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich einzudämmen und den Wettbewerb zwischen den Spitälern zu fördern, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Ein Evaluationsbericht von 2019 hatte Lücken bei der Umsetzung aufgezeigt, insbesondere bei der Datenlage.