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Nationalrat beharrt auf Verordnungsveto für das Parlament

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament soll das Recht erhalten, bei bundesrätlichen Verordnungen sein Veto einzulegen. Der Nationalrat beharrt auf eine Gesetzesänderung einzutreten.

nationalrat verordnungsveto
Blick in den Nationalrat im Bundeshaus. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament soll bei bundesrätlichen Verordnungen sein Veto einlegen können.
  • Der Nationalrat beharrt darauf, auf eine Gesetzesänderung einzutreten.

Der Nationalrat will dem Parlament das Recht verschaffen, bei bundesrätlichen Verordnungen sein Veto einzulegen. Er hat darauf beharrt, auf eine Gesetzesänderung einzutreten. Der Ständerat wollte dies bisher nicht, und auch im Nationalrat ist eine Minderheit dagegen.

Das Verordnungsveto soll verhindern, dass der Bundesrat Verordnungen erlassen kann, die dem Willen der Räte nicht entsprechen. Befürworter sehen darin eine Art Notbremse, die auch präventive Wirkung haben soll. Der Nationalrat hielt am Mittwoch mit 99 gegen 83 Stimmen und bei 6 Enthaltungen an seiner Position fest.

Initiative aus Ständerat kein Ersatz

Er tat dies auf Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK). Die parlamentarische Initiative der SPK des Ständerates verlangt eine beschleunigte Umsetzung von Kommissionsmotionen. Sie sei «keineswegs» ein Ersatz für das Verordnungsveto, sagte Matthias Jauslin (FDP/AG) namens der Mehrheit im Nationalrat.

Bundeshaus Bern
Zwölf Vorlagen wurden vom Parlament am Freitag erfolgreich unter Dach und Fach gebracht. (Archivbild) - keystone

Die Minderheit hielt dagegen, dass das Parlament bereits die Möglichkeit habe, auf Verordnungen einzuwirken. Auch gehe es um die Gewaltentrennung, sagte Sprecherin Nadine Masshardt (SP/BE). Das Parlament verfasse Gesetze, der Bundesrat die Verordnungen dazu.

Auch der Bundesrat lehnt das Verordnungsveto ab und wollte dem Ständerat zu folgen. Das Veto bringe wesentliche Nachteile mit sich, gab Bundeskanzler Walter Thurnherr im Rat zu bedenken. Etwa käme es beim Ausarbeiten von Verordnungen zu Verzögerungen. Auch seien die Kantone gegen diese Neuerung.

Parlamentarisches Verfahren

Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) mit einer 2014 eingereichten Parlamentarischen Initiative. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Tritt er wie im Herbst 2019 erneut nicht auf die Vorlage ein, ist das Geschäft vom Tisch.

Gemäss der vom Nationalrat im Juni 2019 beschlossenen Vorlage kann ein Drittel eines Rates einen Antrag auf ein Verordnungsveto einreichen. Dies, innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung der Verordnung. Die zuständige Kommission des Rates muss den Antrag innert 60 Tagen behandeln. Lehnt sie ihn ab, ist er erledigt.

Thomas Aeschi SVP
Thomas Aeschi (SVP) spricht während der Frühlingsession der Eidgenössischen Räte im Nationalrat in Bern. - Keystone

Stimmt die Kommission zu, behandelt der Rat den Antrag in der Regel in der folgenden Session. Stimmt er zu, ist der andere Rat am Zug - in der Regel noch in derselben Session. Das Veto ist angenommen, wenn beide Räte zugestimmt haben.

Ausgenommen vom Vetorecht sind Verordnungen, die der Bundesrat unmittelbar gestützt auf die Verfassung erlässt. So etwa um auf Entwicklungen wie eine Seuche zu reagieren. Ebenfalls ausgenommen sind Verordnungen, die wegen fristgebundener rechtlicher Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen notwendig sind.

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