OECD-Mindeststeuer: Bundesrat konkretisiert Umsetzung

Der Bundesrat plant zur Erhebung der OECD-Mindeststeuer für grosse internationale Konzerne in der Schweiz einen sogenannten One-Stop-Shop.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter bei einer Medienkonferenz zur OECD-Mindeststeuer. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer konkretisiert.
  • Geplant ist ein sogenannter One-Stop-Shop.

Zur Erhebung der globalen Mindeststeuer für grosse internationale Konzerne in der Schweiz plant der Bundesrat einen sogenannten One-Stop-Shop: Die wirtschaftlich bedeutendste Einheit einer Unternehmensgruppe soll in ihrem Kanton die Steuer für sämtliche Einheiten in der Schweiz entrichten.

Die Landesregierung hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen der Verordnung eröffnet. Damit soll die globale Mindeststeuer von 15 Prozent in der Schweiz temporär umgesetzt werden. In der Schweiz wird hierfür eine neue Ergänzungssteuer eingeführt.

Die OECD-Reform ist parlamentarisch bereinigt. Für Bundesrat Ueli Maurer war es der letzte Auftritt im Nationalrat. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Kanton überweist dem Bund und jenen Kantonen mit weiteren Geschäftseinheiten derselben Unternehmensgruppe deren Anteil an den Einnahmen der Ergänzungssteuer. Damit soll laut der Landesregierung der administrative Aufwand minimiert werden.

Das Verfahren soll gemäss Verordnungsentwurf elektronisch auf einem Portal erfolgen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die betroffenen Kantone erhalten Zugriff zu diesem Portal. Das Rechtsmittelverfahren sieht vor, dass Beschwerden zur Veranlagung direkt an das Bundesverwaltungsgericht zu richten sind.

Abstimmung zu OECD-Mindeststeuer im Juni

Voraussetzung für die Einführung der OECD-Mindeststeuer ist ein Ja von Volk und Ständen am 18. Juni. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt dann über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab.

Am bisherigen Zeitplan wird festgehalten. Die Mindeststeuerverordnung soll voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten, wie der Bundesrat schreibt. Vor dem definitiven Entscheid werde er den Umsetzungsstand in anderen Staaten prüfen.

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Aus Sicht des Bundesrats ist ein gleichzeitiges Inkrafttreten der Mindestbesteuerung namentlich mit der EU anzustreben. Die EU-Finanzminister hatten sich im vergangenen Dezember auf die Mindestbesteuerung geeinigt. Die Mitgliedstaaten müssen diese bis Ende 2023 in nationales Recht umgesetzt haben.