SRG wird nicht Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellt

Die SRG bleibt von der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle verschont, wie der Ständerat entschieden hat.

Die SRG von aussen. (Symbolbild) - srgssr.ch

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wird auch künftig nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellt. Der Ständerat hat ein entsprechendes Anliegen abgelehnt. Das Geschäft ist damit erledigt.

Der Nationalrat hatte im März einer parlamentarischen Initiative des früheren Tessiner Mitte-Nationalrats Marco Romano zugestimmt. Der Ständerat folgte am Dienstag nun seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S), die Ablehnung beantragt hatte. Der Entscheid fiel mit 25 zu 19 Stimmen.

Kommissionsmehrheit sieht keinen Mehrwert in zusätzlicher Prüfinstanz

Die heutigen «sehr umfassenden» Kontrollmechanismen für die SRG seien ausreichend. Dies sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR). Neben den üblichen internen Finanzprüfungen und der externen Revision werde die SRG sowohl vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wie auch dem zuständigen Departement Uvek überprüft.

Eine zusätzliche Prüfinstanz würde aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Mehrwert bringen, sondern würde bloss zu einem Bürokratieanstieg führen. Zudem könne der Schritt die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie gefährden, sagte Engler. «Es gibt ein potenzielles Risiko für die Unabhängigkeit der SRG.»

Minderheit plädiert für Kontrolle durch Finanzkontrolle

Eine Minderheit um Thierry Burkart (FDP/AG) dagegen wollte dem Nationalrat folgen. Eine Kontrolle durch die Finanzkontrolle (EFK) sei aufgrund des Umfangs der jährlich an die SRG ausbezahlten Gebührengelder sinnvoll, machten die Befürwortenden geltend.

Im Initiativtext schrieb Romano, die EFK hätte als unabhängige Stelle die Möglichkeit, bei der SRG risikobasierte und mit der Geschäftsführung zusammenhängende Finanzaufsichtsprüfungen durchzuführen. Eine Gefahr für die Programmautonomie sah er nicht. Die EFK nehme auch die Prüfung anderer Behörden wahr, ohne deren Unabhängigkeit zu gefährden.