Der Nationalrat beschloss im März, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu unterstellen.
SRG Generaldirektion
Die SRG von aussen. (Symboldbild) - srgssr.ch

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) soll nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellt werden. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission. Sie stellt sich gegen den Entscheid des Nationalrats.

Dieser hatte im März einer parlamentarischen Initiative des früheren Tessiner Mitte-Nationalrats Marco Romano Folge gegeben. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats sieht es nun anders: Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung ein Nein zur Initiative, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Laut der Kommissionsmehrheit sind die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend. Eine zusätzliche Prüfinstanz würde aus ihrer Sicht keinen Mehrwert bringen. «Im Gegenteil könnte dies gar die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie gefährden», schreibt die Kommission.

Minderheit: Gebührengelder machen Kontrolle nötig

Eine Minderheit dagegen will dem Nationalrat folgen. Sie erachte es aufgrund des Umfangs der jährlich an die SRG ausbezahlten Gebührengelder als angezeigt, die SRG der EFK zu unterstellen, hiess es in der Mitteilung.

Im Initiativtext schrieb Romano, die EFK hätte als unabhängige Stelle die Möglichkeit, bei der SRG risikobasierte und mit der Geschäftsführung zusammenhängende Finanzaufsichtsprüfungen durchzuführen.

Über die Initiative entscheidet nun der Ständerat.

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