Ständerat will mit Reformpaket den Schienengüterverkehr fördern

Der Ständerat will den Schienengüterverkehr und die Güterschifffahrt stärken, um eine Rückverlagerung auf die Strasse zu vermeiden.

Ein Güterzug mit Containern. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Der Ständerat will mit einer Stärkung des Schienengüterverkehrs und der Güterschifffahrt eine Rückverlagerung auf die Strasse verhindern. Er hat am Dienstag ein vom Bundesrat vorgeschlagenes Reformpaket in weiten Teilen gutgeheissen. Mit 35 zu drei Stimmen bei drei Enthaltungen sagte die kleine Kammer in der Gesamtabstimmung Ja zur geplanten Totalrevision des Güterverkehrsgesetzes.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Mit der Reform sollen die Zahl der Lastwagenfahrten reduziert und die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs vorangetrieben werden. Heute beträgt der Anteil des Schienengüterverkehrs rund vierzig Prozent.

Zentrale Vorlage für Zukunft

Zwar fördert der Bund schon heute Investitionen in Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen. Eine finanzielle Unterstützung von Schienengüterverkehrsangeboten im Flachland war im Gegensatz zum Verkehr durch die Alpen bisher jedoch nicht vorgesehen. Das soll sich nun ändern.

Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR), der gleichzeitig Präsident des Verbands der verladenden Wirtschaft (VAP) ist, sprach von einer zentralen Vorlage für die Zukunft des Schienengüterverkehrs. Die 2016 eingeführten Instrumente für dessen Förderung habe nicht zu einer umfassenden Verbesserung für die Branche geführt. Nun gelte es, nachzubessern.

Konkret soll der Bund nach dem Willen des Ständerats beispielsweise die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) finanziell unterstützen. Auch der Einzelwagenladungsverkehr soll befristet subventioniert werden. Ohne Förderung werde dieser wahrscheinlich schnell eingestellt, gab Dittli zu bedenken.

Schweiz hinkt international hinterher

Der Einzelwagenladungsverkehr macht einen bedeutenden Teil der Schienengütertransporte aus. Einzelne Wagen oder Wagengruppen werden eingesammelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen neue Züge zusammengestellt. Das ist kostspielig.

Es sei in den vergangenen Jahren zu wenig investiert worden in die Verlagerungspolitik, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). «Die Förderung des Binnengüterverkehrs wurde vollkommen verschlafen.» Die Schweiz hinke der internationalen Entwicklung hinterher und sei keine Vorreiterin mehr.

Würde der Einzelwagenladungsverkehr nicht gefördert, müsste die SBB Cargo laut Engler rund 1350 Stellen abbauen. Der Betrieb auf Rangierbahnhöfen würde quasi eingestellt.

SVP kritisiert neue Subventionen

Verkehrsminister Albert Rösti plädierte dafür, das in der Verfassung verankerte Verlagerungsziel nicht aus den Augen zu verlieren. «Es kann noch mehr getan werden.» Hunderttausende zusätzliche Lastwagen auf der Strasse würden «ein ziemliches Durcheinander» geben, sagte Rösti.

Kritik an der Vorlage gab es insbesondere von der SVP. «Damit wird ein riesiger neuer Subventionstopf geöffnet, ohne wirklich hinzuschauen, was wirklich geändert werden müsste», hielt Minderheitssprecherin Esther Friedli (SVP/SG) fest. Es brauche einen «Mix der Transportwege». Die Strasse werde bei der Reform aber ausgeklammert.

Friedli verwies zudem auf den angeschlagenen Bundeshaushalt. Der Expertenbericht des Bundes habe ausdrücklich empfohlen, die Förderung des Güterverkehrs einzustellen. Mit der Vorlage würde diese Förderung stattdessen verstärkt.

Ständerat unterstützt verstärkte Förderung

Thierry Burkart (FDP/AG), Präsident des Nutzfahrzeugverbands Astag, zeigte Sympathien für Friedlis Votum. Auch er bezeichnete die Vorlage als «einseitig zugunsten der Bahn». Die SBB Cargo habe es in den vergangenen Jahren verpasst, auf eigenwirtschaftliche Strukturen zu setzen.

Die deutliche Mehrheit im Ständerat erachtete eine verstärkte Förderung des Gütertransports auf der Schiene und auf dem Wasser jedoch als unverzichtbar. Die Befürworter-Seite betonte, dass über eine Kürzung der Einlage aus dem Bundesanteil am Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt entstehe.