Ständeratskommission will zusätzlichen Taggeldbezug nicht ausweiten

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Bern,

Die WBK-S ist für die Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021. Die Verlängerung zusätzlicher Taggelder wird jedoch abgelehnt.

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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WBK-S hat über weitere Anpassungen im Covid-19-Gesetz beraten.
  • Die Ständeratskommission nimmt die Erwerbsausfallentschädigung oppositionslos an.
  • Die Verlängerung zusätzlicher Taggelder ist nicht angezeigt.

Die zuständige Ständeratskommission begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 oppositionslos. Die vorgesehene Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Taggelder bis Ende 2021 lehnt sie hingegen ab.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat im Hinblick auf die Parlamentsdebatte vom Juni über weitere Anpassungen am Covid-19-Gesetz beraten. Grundsätzlich ist sie mit der Vorlage einverstanden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Kein verlängerter Bezug zusätzlicher Taggelder

Wegen der bevorstehenden Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sei die WBK-S dagegen der Ansicht, dass eine Verlängerung des Bezugs zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis Ende 2021 nicht angezeigt sei. Dieser Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen.

Knapper abgelehnt wurde in der Kommission die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis Ende Jahr. Die Mehrheit hält gemäss Mitteilung fest, dass die aktuelle Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung darstelle. Die Minderheit hält dagegen, dass Personen mit tiefen Einkommen weiterhin überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien und sich die Situation noch nicht entschärft habe.

Kapazitäten sollen aufgehoben werden

Zudem beantragt die WBK-S, die elektronische Durchführung von Generalversammlungen weiterhin zu erleichtern. Der entsprechende Artikel soll bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechtes verlängert werden. Hingegen lehnt es die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen ab, die Massnahmen im Kulturbereich bis Ende April 2022 zu verlängern.

Generell ist die Kommission der Meinung, dass die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald die erwachsene, impfwillige Bevölkerung geimpft ist. Zudem seien Personen, welche einen Impf-, Test- oder Genesungsnachweis vorweisen können, künftig von allgemeinen Zugangsbeschränkungen auszunehmen.

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