EU-Staaten bereiten Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen vor
Mit dem neuen Sanktionsinstrument sollen ab Ende März ungeahndete Einzelpersonen direkt bestraft werden können, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Das Wichtigste in Kürze
- Bis Ende März soll ein neues Sanktionspaket erarbeitet sein und zum Einsatz kommen.
- Damit können bisher ungestrafte Menschenrechtsverletzungen geahndet werden.
- Die Bestrafung wird unabhängig der Herkunft von Ausländischen Verantwortlichen vollzogen.
Deutschland bereitet zusammen mit anderen EU-Staaten Sanktionen gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen vor. Die Strafmassnahmen sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor allem bislang ungeschoren davongekommene Personen aus Asien und Afrika treffen. Zudem ist geplant, weitere Russen ins Visier zu nehmen.
Nach Angaben aus EU-Kreisen sollen die Arbeiten an dem Sanktionspaket bis zum nächsten EU-Aussenministertreffen am 22. März abgeschlossen sein. Die Strafmassnahmen könnten dann zügig beschlossen werden und in Kraft treten.
Sie würden für die Betroffenen bedeuten, dass ihre in der EU vorhandenen Konten und anderen Vermögenswerte eingefroren werden. Zudem dürften die Personen nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen.
Um welche konkreten Fälle es geht und wer genau sanktioniert wird, soll bis zum Inkrafttreten der Strafmassnahmen geheim gehalten werden. Damit wollen die Initiatoren verhindern, dass die Betroffenen Vermögen aus der EU in Sicherheit bringen.
Sanktionen unabhängig von Staatsangehörigkeit
Die Strafmassnahmen werden mit einem erst im vergangenen Jahr geschaffenen Sanktionsinstrument zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverletzungen verhängt. Dieses kam bislang erst einmal zum Einsatz, um russische Staatsfunktionäre für die Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny zu sanktionieren.
Es gehe darum zu zeigen, dass die EU das neue Sanktionsinstrument gegen diejenigen einsetze, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machten. Unabhängig von der Herkunft. Das heisst es in Brüssel. An den Vorbereitungen seien neben Deutschland auch Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Niederlande beteiligt.
Bisher eingeschränkt Handlungsraum wird erweitert
Mit der neuen Sanktionsregelung hatte die EU Ende 2020 ihre Möglichkeiten erweitert, ausländische Verantwortliche für schweres Unrecht zu bestrafen. So konnten Menschenrechtsverletzungen bis zum vergangenen Jahr nur mit Strafmassnahmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsregimen geahndet werden. Diese hat die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangriffe und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen.
Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenrechtsverletzungen bislang kompliziert oder unmöglich gemacht. Dazu zählen Folter, Sklaverei, aussergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen. Dies war etwa der Fall bei der grausamen Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul.

Nach einem jüngst veröffentlichten Bericht des US-Geheimdiensts hatte Saudi-Arabiens Kronprinz den Einsatz zur Gefangennahme oder Tötung Khashoggis genehmigt. Dieser hatte vor seinem Tod im Exil in den USA gelebt und Kolumnen geschrieben. Diese enthielten Kritik an der saudischen Monarchie.
Ein Vorbild für das neue EU-System war der sogenannte Global Magnitsky Act der USA. Dieser war 2016 vom US-Kongress beschlossen worden. Damit wurden Sanktionen gegen Einzelpersonen verhängt, die für den Tod des russischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski verantwortlich sind. Magnitski war 2009 während der Untersuchungshaft in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er misshandelt und unzureichend medizinisch versorgt worden war.