Neue Kritik an Flüchtlingsabkommen mit Griechenland und Spanien

Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf den Weg gebrachten Flüchtlingsabkommen mit Griechenland und Spanien stehen nach einer Gerichtsentscheidung erneut in der Kritik.

Bundesinnenminister Horst Seehofer - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Innenministerium verteidigt Regelungen nach Verwaltungsgerichtsentscheidung.

Das Verwaltungsgericht München ordnete im Eilverfahren an, dass ein nach Griechenland abgeschobener Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Pro Asyl und Linkspartei sehen sich dadurch in ihrer Ablehnung der Flüchtlingsabkommen bestätigt. Das Innenministerium sieht jedoch keinen Änderungsbedarf.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte es einen heftigen Streit innerhalb der Bundesregierung über Grenzkontrollen und die Abschiebung von Flüchtlingen gegeben, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag stellten. Schliesslich kam es lediglich zu Einzelabkommen mit Griechenland und Spanien, auf deren Grundlage in den folgenden Monaten auch nur wenige Menschen in diese EU-Staaten zurückgebracht wurden.

Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens wurde im Mai ein afghanischer Asylbewerber von der Bundespolizei nach einer versuchten Einreise über die österreichisch-deutsche Grenze nach Griechenland überstellt. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete nun am Donnerstag vergangener Woche die Bundesrepublik in einer Eilentscheidung, den Asylbewerber nach Deutschland zurückzuholen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Er befindet sich demnach in Abschiebehaft in Griechenland.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Mann das Recht auf inhaltliche Prüfung seiner Asylgründe verwehrt werden könnte. Es sei nicht gesichert, dass diese in Griechenland oder einem anderen EU-Staat jemals geprüft worden seien. Eine solche Prüfung sei auch künftig in Griechenland nicht zu erwarten, weil eine Abschiebung nach Afghanistan bereits eingeleitet worden sei.

Das Verwaltungsgericht wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Eilentscheidung handle - es sei noch keine abschliessende Beurteilung des Handelns der Bundespolizei oder gar des Verwaltungsabkommens mit Griechenland vorgenommen worden.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sah sich dennoch in ihrer grundsätzlichen Kritik an den Flüchtlingsabkommen bestätigt. «Die Entscheidung zeigt, dass geltendes Recht nicht durch abstruse Wunschvorstellungen umgangen werden kann», erklärte Pro-Asyl-Rechtsexpertin Bellinda Bartolucci. Europarecht gelte auch an deutschen Grenzen, die für Asylverfahren nicht zuständige Bundespolizei könne das nicht einfach ignorieren.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte ein Ende der «rechtswidrigen Vereinbarungen» mit Griechenland und Spanien und einen Stopp der Zurückweisungen an den Grenzen. Seehofer habe für «eine rechtswidrige Massnahme getrommelt, um sich auf dem Rücken schutzsuchender Flüchtlinge bei Rechtspopulisten lieb Kind zu machen», warf die Linken-Politikern dem Innenminister vor. Die «rechtswidrige Politik der Abschottung» müsse sofort beendet werden.

Das Innenministerium will aber an den Regelungen festhalten. «Wir gehen weiterhin von der Rechtmässigkeit dieses Verwaltungabkommens aus», sagte Seehofers Sprecherin Eleonore Petermann in Berlin. Auch beim Vorgehen der Bundespolizei solle es keine Änderungen geben - sie werde weiterhin so verfahren, wie es in den Verwaltungsabkommen geregelt ist.

Petermann betonte, dass sich die Entscheidung des Münchner Gerichts nur auf einen konkreten Einzelfall beziehe. Es habe auch schon andere Entscheidungen gegeben, die die Auffassung des Innenministeriums bestätigt hätten.