Trumps Ex-Anwalt Cohen nach Corona-Haftentlassung wieder hinter Gittern
Michael Cohen, der frühere Privatanwalt von US-Präsident Donald Trump, ist wieder hinter Gittern.
Das Wichtigste in Kürze
- Justizsprecher: 53-Jähriger verstiess gegen Hausarrest .
Der im Mai wegen der Corona-Pandemie aus dem Gefängnis entlassene 53-Jährige habe gegen die Auflagen seines Hausarrests verstossen, sagte ein Sprecher der Gefängnisbehörden am Donnerstag in New York. Er sei deswegen wieder in eine Haftanstalt eingeliefert worden.
Die frühere rechte Hand Trumps war im Mai im Zuge von Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus unter Häftlingen aus dem Gefängnis entlassen worden. Er durfte aber seine Wohnung nicht verlassen. In der vergangenen Woche veröffentlichte das Boulevardblatt «New York Post» dann ein Foto des Anwalts, das ihn auf der Terrasse eines Restaurants im New Yorker Stadtteil Manhattan zeigte.
Cohens Rechtsberater Lanny Davis spekulierte jedoch, dessen erneute Gefängniseinlieferung könnte damit zu haben, dass der einstige Trump-Intimus in den kommenden Monaten ein Buch herausbringen wolle.
Cohen habe sich zunächst den Auflagen widersetzen wollen, wonach er nicht mit den Medien sprechen und das Buch nicht veröffentlichen dürfe, sagte Davis zu Reportern. Cohen habe sich dann jedoch gefügt, als ihm die Rückkehr hinter Gitter angedroht worden sei. Dennoch sei er wieder ins Gefängnis gebracht worden. Dass Cohens erneute Einlieferung mit seinem Restaurantbesuch zu tun haben könnte, nannte Davis «Blödsinn».
Cohen war im Dezember 2018 wegen Steuer- und Finanzdelikten sowie Falschaussagen zu dreijähriger Haft verurteilt worden. Der Anwalt hatte unter anderem vor der Präsidentschaftswahl 2016 Schweigegelder an zwei Frauen gezahlt, die nach eigenen Angaben Sex mit Trump gehabt hatten. Eine von ihnen ist die Pornodarstellerin Stormy Daniels. Cohen verstiess damit gegen die Gesetze zur Wahlkampffinanzierung.
Mit den juristischen Folgen der Schweigegeldzahlungen befasste sich just am Donnerstag auch der oberste US-Gerichtshof: Der Supreme Court in Washington urteilte, dass ein New Yorker Staatsanwalt im Zuge seiner Ermittlungen zu dem Fall grundsätzlich Finanzunterlagen Trumps anfordern darf. Der Präsident geniesse keine «absolute Immunität», mit der er eine Herausgabe solcher Dokumente verhindern könne.
Der Gerichtshof fügte Trump damit eine schwere juristische Niederlage zu. Allerdings wurde der Fall zugleich an Gerichte unterer Instanz zurücküberwiesen. Die juristischen Auseinandersetzungen über Trumps Steuererklärungen und weitere Finanzunterlagen dürften sich also weiter hinziehen.
dja