Bernisches Gesetz über Cybersicherheit soll nachgebessert werden

Im Kanton Bern wird eine Verbesserung des neuen Informations- und Cybersicherheitsgesetzes gefordert.

Nachbesserungen am neuen Informations- und Cybersicherheitsgesetz werden im Kanton Bern gefordert. - sda - Keystone

Im Kanton Bern soll das neue Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit in einigen Punkten verbessert werden. Das verlangt die vorberatende Kommission des Grossen Rates, wie sie am Dienstag mitteilte.

Der Regierungsrat hatte das neue Gesetz im August 2023 präsentiert. Die Angriffe im Netz nähmen zu, doch die Informations- und Cybersicherheit in der Verwaltung sei erst ansatzweise geregelt. Das neue Gesetz solle die Lücke füllen.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen begrüsst, dass sich der Kanton einheitliche Regeln geben will. Bern könne zudem unter den Kantonen eine Vorreiterrolle einnehmen.

Kleinere Gemeinden brauchen Unterstützung

Allerdings könnten gerade kleinere Gemeinden die Anforderungen nicht aus eigener Kraft umsetzen. Der Kanton solle die nötige Unterstützung gewähren, allenfalls auch finanzieller Art.

Zu wenig weit gehen der Kommission zudem die Regelungen zur Personensicherheitsüberprüfung. Diese soll zeigen, ob eine Person wegen Vorstrafen weniger vertrauenswürdig oder wegen Schulden potenziell erpressbar ist. Der Regierungsrat möchte es den einzelnen Behörden überlassen, welche Personen sie wie oft überprüfen.

Kommission fordert konkrete Vorgaben

Die Kommission will die Bestimmung zurückweisen lassen. Sie fordert konkrete gesetzliche Vorgaben zu den prüfenden Behörden und zu den Personen, die geprüft werden sollen. Das Parlament befasst sich in der Wintersession in erster Lesung mit dem Geschäft.