Standplätze für Fahrende sollen im Baselbiet Kantonsaufgabe werden

Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch eine Gesetzesanpassung zu Stand- und Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende zur Vernehmlassung freigegeben.

Neue Gesetzesanpassung für Stand- und Durchgangsplätze der Fahrenden in Basel. (Archivbild) - keystone

Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch eine Gesetzesanpassung über Stand- und Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende in die Vernehmlassung geschickt. Dieses sieht vor, dass die personelle und finanzielle Verantwortung von den Gemeinden auf den Kanton übertragen wird, um die vom Bund vorgeschriebenen Plätze für Jenische und Sinti mit nomadischer Lebensweise festzulegen.

Das geltende Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende trat im Jahr 2014 in Kraft. Dieses sieht vor, dass die Gemeinden die konkreten Standorte festlegen und sich um den Betrieb und Unterhalt der Plätze kümmern.

Da die Festlegung der Plätze durch die Gemeinden «bisher nicht zum gebotenen Erfolg geführt» habe, lege die Regierung eine Nachbesserung des Gesetzes vor. Damit solle der Kanton die Gemeinden entlasten, wie es in der Vorlage an den Landrat heisst.

Kantonal statt kommunal

Die Plätze sollen statt mit dem kommunalen künftig mit dem kantonalen Nutzungsplan festgelegt werden. Dabei scheidet der Kanton entsprechende Nutzungszonen aus und übernimmt sie in den Richtplan. Der Kanton ist bei einer Annahme der Gesetzesrevision auch zuständig für die Infrastruktur wie Strom- und Wasseranschluss.

Dabei werden die Gemeinden angehört. Ihnen steht auch weiterhin die Einsprachemöglichkeit zur Verfügung. Allfällige Sozialhilfekosten für Fahrende sollen weiterhin vom Kanton übernommen werden.

Die Schulkosten für die Kinder der Fahrenden bleiben bei den Gemeinden, wie es im Gesetzestext heisst. Wann im Baselbiet ein Standplatz errichtet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Keine Budgetierung möglich

Daher ist auch keine Budgetierung möglich, wie die Regierung schreibt. Bis anhin bestehen im Kanton zwei Durchgangsplätze, in Liestal und Wittinsburg.

Schweizweit sind die Behörden verpflichtet, die nomadische Lebensweise der ethnischen Minderheiten der Sinti und Jenischen zu unterstützen und in der Raumplanung zu berücksichtigen. Zudem müssen Kantone und Gemeinde den Fahrenden bei der Suche nach Stand- und Durchgangsplätzen helfen.