Umsetzung von § 119 Abs. 2 und 3 GG im Gemeindebudget 2019
Der Gemeinderat Oberglatt ändert den am 18. September 2018 verabschiedeten Voranschlagsentwurf im Bereich der Abgrenzung.

Der Gemeinderat Oberglatt hat am 18. September 2018 den Voranschlag 2019 zuhanden der Rechnungsprüfungskommission und der Gemeindeversammlung verabschiedet und mit der Medienmitteilung vom 19. September 2018 publiziert.
Bei der Ausarbeitung des Budgetentwurfs hat sich der Gemeinderat grundsätzlich nach den Bestimmungen des neuen Gemeindegesetzes und seiner Gemeindeverordnung orientiert. Dieses schreibt allen Gemeinden im Kanton Zürich vor, ihren Finanzhaushalt per 1. Januar 2019 nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 zu führen. Diese Anpassung hat unter anderem zur Folge, dass Vergleiche gegenüber den Vorjahreszahlen und der aktuellen Rechnung schwierig zu interpretieren sind. Weiter waren bei der Ausarbeitung des neuen Gemeindegesetzes verschiedene Themen zur neuen Rechnungslegung politisch stark umstritten, so beispielsweise auch die zeitliche Abgrenzung im Bereich der Steuerkraftabschöpfung und –zuschüsse, einem Element des kantonalen Finanzausgleichs. Der Gemeinderat hat in seinem ersten Budgetentwurf den ökonomisch korrekten Ressourcenausgleich budgetiert. Dabei wurde von einer Rückstellungsauflösung über Fr. 3'114'000 abgesehen. Dieser Entscheid erfolgte eigenmächtig, da die Festsetzung der Voranschläge den Gemeinden bzw. den Gemeindeversammlungen oder Gemeindeparlamenten obliegt. Mit seiner Auslegung des Gesetzes ist der Gemeinderat zudem etlichen anderen Zürcher Gemeinden gefolgt.
Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 994 vom 24. Oktober 2018 alle Zürcher Gemeinden via Bezirksräte angewiesen, bei der Budgetierung die Abgrenzung des Finanzausgleichs im Sinne von § 119 Gemeindegesetz (GG) einheitlich und gesetzeskonform anzuwenden. Aufgrund dieser Anordnung hat der Gemeinderat seinen Voranschlagsentwurf in Bezug auf den Ressourcenausgleich nochmals angepasst und die Schätzung des voraussichtlichen Ressourcenausgleichs für das Jahr 2019 korrigiert. Die Anpassung des Budgetentwurfs hat zur Folge, dass neu ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'855'200 ausgewiesen wird.
Der am 18. September 2018 vom Gemeinderat verabschiedete Voranschlagsentwurf wurde somit nur im Bereich der Abgrenzung geändert. Die Anpassung hat keine Änderungen des Steuerfusses zur Folge.
Detaillierte Informationen zum Voranschlag 2019, können dem Weisungsheft der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 auf der Webseite entnommen werden. Alle weiteren Informationen wird der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 mündlich erläutern.