WAHLBÜRO
Die Gemeinde Teufen veröffentlicht am 17. März 2019 die Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen.

Zahl der Stimmberechtigten: 4‘559
GESAMTERNEUERUNGSWAHLEN VOM 17. MÄRZ 2019
GEMEINDEPRÄSIDIUM Stimmen
In Betracht fallende Wahlzettel: 1‘232
Absolutes Mehr: 617
Es ist gewählt:
Altherr Reto, Teufen (bisher) 1‘157
Weitere Stimmen haben erhalten:
Vereinzelte 75
Wahlbeteiligung: 28.03%
GEMEINDERAT 8 MITGLIEDER Stimmen
In Betracht fallende Wahlzettel 1‘278
Absolutes Mehr: 640
Es sind gewählt:
Sigg-Bischof Pascale, Teufen (bisher) 1‘216
Stutz Roger, Teufen (bisher) 1‘228
Sütterle Marco, Teufen (bisher) 1‘183
Weiler Beatrice, Teufen (bisher) 1‘190
Dörig Kathrin, Teufen (neu) 1‘185
Frei Muriel, Teufen (neu) 1‘102
Renn Peter, Niederteufen (neu) 1‘120
Weitere Stimmen haben erhalten:
Vereinzelte 300
Wahlbeteiligung: 28.69%
PRÄSIDIUM GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION Stimmen
In Betracht fallende Wahlzettel: 1‘205
Absolutes Mehr: 603
Es ist gewählt:
Staubli Willi, Niederteufen (bisher) 1‘187
Weitere Stimmen haben erhalten:
Vereinzelte 18
Wahlbeteiligung: 26.94%
GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION Stimmen
4 Mitglieder
In Betracht fallende Wahlzettel: 1‘259
Absolutes Mehr: 630
Es sind gewählt:
Frauenknecht Yannick, Niederteufen (bisher) 1‘241
Kuratli Matthias, Teufen (bisher) 1‘227
Ringer Beat, Teufen (bisher) 1‘243
Zanotelli Rolando, Teufen (bisher) 1‘214
Weitere Stimmen haben erhalten:
Vereinzelte 37
Wahlbeteiligung: 28.14%
KANTONSRAT 7 Mitglieder Stimmen
In Betracht fallende Wahlzettel: 1‘298
Absolutes Mehr: 650
Es sind gewählt:
Alder Urs, Teufen (bisher) 1‘250
Kessler Patrick, Teufen (bisher) 1‘261
Schmid Oliver, Niederteufen (bisher) 1‘265
Zeller Peter, Niederteufen (bisher) 1‘209
Koller Hans, Teufen (neu) 1‘213
Sigg-Bischof Pascale, Teufen (neu) 1‘207
Sütterle Marco, Teufen (neu) 1‘154
Weitere Stimmen haben erhalten:
Vereinzelte 77
Wahlbeteiligung: 28.82%
Rechtsmittel
Wegen Verletzung des Stimmrechts sowie wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse, beim Regierungsrat von Appenzell A. Rh., Kantonskanzlei, 9102 Herisau, einzureichen.