Beim Kirschlorbeer ist die Stadt nur bedingt Vorbild
Die Stadt Luzern kann den Kirschlorbeer aus personellen und finanziellen Gründen nicht umfassend bekämpfen.
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Wie der Stadtrat in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation schreibt, müssen die Bekämpfungsmassnahmen deswegen priorisiert werden.
Grossstadtrat Christian Hochstrasser (Grüne) stellt in einer Interpellation fest, dass in der Stadt sowohl im öffentlichen Raum wie auch im Umfeld städtischer Liegenschaften noch immer Kirchlorbeer vorhanden sei, eine exotische Problempflanze. Diese Pflanzen würden offenbar regelmässig zurückgeschnitten und gepflegt.
Der grüne Politiker weist in seinem Vorstoss darauf hin, dass die Umweltberatung den privaten Gartenbesitzern empfehle, den Kirschlorbeer auszureissen. Er stellt deswegen die Frage nach der Vorbildfunktion der Stadt.
Die Entfernung und der Ersatz von Kirschlorbeerpflanzen sei mit einem hohen Aufwand verbunden, lautet die Antwort des Stadtrates. Die Bekämpfungsmassnahmen müssten deswegen örtlich priorisiert werden.
Richtschnur sind bei dieser Gewichtung die möglichen Schäden, die eine bestimmte Bepflanzung anrichten könnte. Dabei wird untersucht, wie gross das Verwilderungs- und Ausbreitungspotential der Bestände und wie empfindlich das Umland ist. Hohe Priorität haben gemäss Stadtrat die wild wachsenden Kirschlorbeerpflanzen in Siedlungsanlagen und in der Nähe von Wäldern oder schutzwürdigen Lebensräumen.
Eingeschränkte Blüten- und Fruchtbildung
In Strassenrabatten gepflanzter Kirschlorbeer, der regelmässig geschnitten wird, ist gemäss Stadtrat weniger gefährlich. Sie hätten eine eingeschränkte Blüten- und Fruchtbildung und würden sich weniger ausbreiten. Wegen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sollten aber auch solche Pflanzen mittelfristig entfernt und durch naturnahe Alternativen ersetzt werden, schreibt der Stadtrat.
Ambrosia und Riesen-Bärenklau konnten dagegen nach Angaben der Stadtregierung weitgehend in den städtischen Grundstücken eliminiert werden. Bei diesen Arten sehen die kantonalen Bekämpfungsziele die flächendeckende und vollständige Elimination der Bestände vor. Bei vielen anderen Arten wird die Ausrottung nur in ausgewählten Lebensraumtypen angestrebt, flächendeckend steht eine schrittweise Eindämmung beziehungsweise eine weitere Ausbreitung im Vordergrund. In die Gruppe «Verbreitung verhindern» gehört auch der Kirschlorbeer.