Gegner des Asylzentrums unterliegen vor Obergericht
Die Gegner des Asylzentrums «Sonnenblick» in Walzenhausen unterliegen dem Obergericht von Appenzell Ausserrhoden. Das Obergericht erklärt die Verweigerung der Baubewilligung als nicht zulässig.

Der «Sonnenblick» in Walzenhausen darf als Durchgangszentrum für Asylsuchende umgenutzt werden. Laut dem Obergericht von Appenzell Ausserrhoden ist die Verweigerung der Baubewilligung durch die Gemeinde nicht zulässig.
Gegen die Nutzung der Gebäude des ehemaligen Gästehauses als Asyl-Durchgangszentrum hatten sich sowohl die Gemeinde Walzenhausen wie ein Anwohnerkommitee gewehrt. Der «Sonnenblick» liege in der Kurzone und sei nur mit einer schmalen Zufahrtsstrasse erschlossen, argumentieren die Gegner.
Am Freitag hat das Ausserrhoder Obergericht die Beschwerden abgewiesen. Der Umnutzung stehe aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen. Insbesondere die Erschliessung sehe das Gericht als ausreichend, heisst es in einer Medienmitteilung des Obergerichts.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob es soweit kommt, ist noch offen. Die Gemeinde Walzenhausen wartet auf das schriftliche Urteil des Obergerichts, wie Gemeindepräsident Michael Litscher auf Anfrage von Keystone-SDA sagte. Ob man das Urteil akzeptiere oder weiter ziehe, entscheide der Gemeinderat erst, wenn er die Erwägungen des Gerichts analysiert habe.
Laut dem Regionaljournal Ostschweiz von Radio SRF vom Freitagmittag will auch das Anwohnerkommitee das schriftliche Urteil abwarten.
«Wir sind froh über das Urteil», sagte der zuständigen Regierungsrat Matthias Weishaupt (SP). Der Regierungsrat müsse nun abwarten, ob die Gegner den Obergerichtsentscheid weiterziehen werden.
Mietkosten von über 500'000 Franken
Der Sonnenblick soll das jetzige Asylzentrum Landegg in der Gemeinde Lutzenberg ersetzen, welches im März 2021 geschlossen wird. Das geplante Asylzentrum in Walzenhausen hat 80 Plätze. Es soll wie die Landegg gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen betrieben werden.
Eigentlich hätte das neue Zentrum Anfang 2017 eröffnet werden sollen. Wegen der Einsprachen und dem Gerichtsverfahren stehen die beiden Häuser des ehemaligen Ferienzentrums, das der Stiftung «Sonnenblick» gehört, jedoch bis heute leer.
Pro Monat bezahlt der Kanton laut Weishaupt 21'000 Franken Miete. Bisher sind Mietkosten von über einer halben Million Franken aufgelaufen.
Sonnenblick bleibt erste Wahl
Der Mietvertrag hat laut Weishaupt eine Laufzeit von zehn Jahren. In der Zwischenzeit habe die Regierung aber mit dem Stiftungsrat vereinbart, dass der Kanton im Notfall vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen könnte.
Im vergangenen Herbst hatte der Regierungsrat bekannt gegeben, dass er eine Alternative zum «Sonnenblick» neben dem kantonalen Psychiatrischen Zentrum in Herisau prüfen wolle. Diese Möglichkeit werde trotz des positiven Urteils weiter geprüft, sagte Weishaupt.
Der Sonnenblick bleibe aber «erste Wahl». Der Standort und die Räumlichkeiten seien aus Sicht der kantonalen Behörden ideal. Es gehe auch um eine gleichmässige Verteilung der Asylsuchenden im Kantonsgebiet.