Planungszone für Dorfzentrum erlassen

Gemeinde Engelberg
Gemeinde Engelberg

Nidwalden,

Der Einwohnergemeinderat hat für das Engelberger Dorfzentrum eine Planungszone erlassen.

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Menschen überqueren eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone

Im definierten Bereich ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, dass Räume, welche sich im Erdgeschoss befinden, zu Wohnungen umgenutzt werden. Die Nutzung dieser Räume wird auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt. Ebenfalls dürfen in der Planungszone keine Umnutzungen von Hotelbetrieben in Wohnungen erfolgen.

Auslöser für die Planungszone ist die Tatsache, dass der Einwohnergemeinderat in den vergangenen Wochen und Monaten mit Gesuchen und Voranfragen für Umnutzungen von bestehenden Räumlichkeiten für Gewerbe und Gastronomie zu neuen Wohnungen im Dorfzentrum konfrontiert wurde. Es gibt also im Engelberger Dorfzentrum Liegenschaftseigentümer, welche mit dem Gedanken spielen, bisherige Gewerberäume oder Restaurants in Wohnungen umzunutzen.

Planungszone entspricht aktueller Tourismusstrategie

Die vom Einwohnergemeinderat genehmigte Strategie der Tourismusdestination Engelberg sieht unter anderem vor, dass das Dorfzentrum im Bereich zwischen dem Bahnhof und dem Kloster besser vernetzt und belebt werden soll. Die Tourismusdestination Engelberg ist auf einlebendiges und attraktives Dorfzentrum angewiesen. Neue Wohnungen anstelle von Restaurants, Gewerberäumlichkeiten oder Hotelbetten widersprechen diesem Ziel und führen zu neuen Zielkonflikten. Im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision soll diesem Anliegen in der Bau- und Zonenordnung Rechnung getragen werden. Neue Wohnungen im Erdgeschoss auf Kosten von Läden oder Restaurants sind nicht im Interesse des Einwohnergemeinderates und sollen daher vorläufig, bis die nächste Ortsplanungsrevision abgeschlossen werden kann, mit einer Planungszone verhindert werden. Im Weiteren eignet sich das Gebiet der Planungszone im Kern von Engelberg aufgrund seiner zentralen Lage und als Ort mit einer identitätsstiftenden, historischen Qualität sehr gut für die Hotelnutzung. Durch den Neubau des Hotels Palace Engelberg Titlis am Kurpark wird diese Qualität gestärkt. Daher soll mit dem Erlass der Planungszone auch die Umnutzung von Hotels zu Wohnungen vorläufig, bis die nächste Ortsplanungsrevision abgeschlossen werden kann, verhindert werden.

Positive Zeichen für das Dorfzentrum

Neben der bevorstehenden Eröffnung des Hotel Palace Engelberg Titlis im Jahre 2020 eröffnete auch auf die Wintersaison 2018/2019 wieder ein Betrieb in der Dorfstrasse. Der Einwohnergemeinderat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit der Attraktivierung des Dorfzentrums befasst, um die Ziele der aktuellen Tourismusstrategie zu erreichen. Zudem kann erfreulicherweise beobachtet werden, dass die Übernachtungszahlen der Gäste aus der Schweiz und aus Europa wieder ansteigen. In diesem aktuellen Umfeld will der Einwohnergemeinderat verhindern, dass Hotelbetten oder Gewerberäumlichkeiten auf Kosten von Wohnungen verschwinden und erst einmal abwarten, in welche Richtung die weitere Entwicklung geht.

Bestimmungen für die Planungszone

In der Planungszone dürfen Räumlichkeiten, welche auf dem Niveau der angrenzenden Strassen, Trottoirs oder Spazierwege liegen, nur als Hotels, Gast- und Unterhaltungsstätten sowie als weitere Geschäfts- und Gewerbebetriebe gemäss geltender Zonenordnung genutzt werden, wie beispielsweise Gastronomie, Detailhandel, Getränke- und Lebensmittelhandel oder Dienstleistungen. Wohnnutzungen sind nicht zulässig. Davon ausgenommen sind rechtmässig bestehende und rechtskräftig bewilligte Wohnungen. In der Planungszone dürfen bestehende Hotelbetriebe auf allen Geschossen weder ganz noch teilweise in Wohnungen umgenutzt werden. Die Bestimmungen der Planungszone ergänzen die Vorgaben für die betreffenden Bauzonen und gehen diesen vor.

Planungszone gilt fünf Jahre

Die Planungszone tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt fünf Jahre und kann vom Regierungsrat verlängert werden, wenn dies sachlich begründet ist. Die Planungszone kann aber vom Einwohnergemeinderat auch jederzeit wieder widerrufen werden. Der Plan der betroffenen Gebiete und die dazugehörigen Bau- und Nutzungsvorschriften werden auf der Gemeindekanzlei Engelberg während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann beim Einwohnergemeinderat Engelberg schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Einsprachen und Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Beschränkung auf das Dorfzentrum

Die Planungszone gilt für das Dorfzentrum Engelberg im Bereich zwischen dem Bahnhof und dem Kloster.

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