Wasserreservoire Schlipf und Wellenrüti

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Herisau,

Im Vorfeld zur Urnenabstimmung über den Kredit für das Wasserreservoir Schwendi vom September 2017 hat sich der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden mit einem offenen Brief an den Gemeinderat gewandt.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Im Vorfeld zur Urnenabstimmung über den Kredit für das Wasserreservoir Schwendi vom September 2017 hat sich der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden mit einem offenen Brief an den Gemeinderat gewandt und dabei den Antrag gestellt, dass der Gemeinderat die Schutzwürdigkeit der Reservoire Schlipf und Wellenrüti überprüfe. Dem Edikt zur Urnenabstimmung konnte entnommen werden, dass nach dem Versorgungskonzept die Reservoire Schlipf und Wellenrüti nicht mehr benötigt würden und ein Abbruch vorgesehen sei. 

Der Gemeinderat hat sich im November 2017 mit dem Antrag auseinandergesetzt. Für eine abschliessende Entscheidfindung für oder gegen einen Abbruch sollten alternative Nutzungsmöglichkeiten abgeklärt werden, denn nur bei einem genutzten Gebäude sei auch der Erhalt sichergestellt. Das Büro des Gemeinderates wurde mit weiteren Abklärungen beauftragt. 

Zuerst wurde mit der kantonalen Denkmalpflege eine grundsätzliche „Schutzwürdigkeit“ der einzelnen Objekte thematisiert. Dabei kam zum Ausdruck, dass eine Schutzwürdigkeit allenfalls beim Reservoir Schlipf, nicht aber beim Reservoir Wellenrüti anerkannt werden könnte. Eine Unterschutzstellung erfordere jedoch, dass ein Gebäude auch benutzt werde. 

In der Folge wurden zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für das Reservoir Schlipf, wie zum Beispiel ein Waldkindergarten, ein Unterstand mit öffentlicher Toilettenanlage und ein „Materialdepot“ für die Feuerstelle geprüft. Es ist zu bedenken, dass die Lage im Wald ausserhalb der Bauzone hohe Anforderungen an die Standortgebundenheit der zu bewilligenden Bauten und Anlagen stellt. Die Nutzungskonflikte, der Initialaufwand, der Unterhaltsaufwand, die Gefahr von Vandalismus (das Gebäude Schlipf ist auf der Rückseite bereits vollumfänglich mit Sprayereien versehen), überwiegen aus Sicht des Gemeinderates das eher bescheidene Schutzinteresse an einem Erhalt der Gebäudehülle beim Reservoir Schlipf deutlich. 

Ein von privater Seite eingebrachtes Kaufinteresse an den Reservoiren ist vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass die Standortgebundenheit für irgendwelche private Nutzungen kaum bejaht werden könnte. Angesichts des bescheidenen Schutzinteresses ist eine Ausnahmebewilligung betreffend die Nutzung nicht realistisch. Ein Verkauf der Reservoire an privat kann daher nicht erfolgen. 

Der Gemeinderat hat sich daher nach umfassender Überprüfung für einen Abbruch des Reservoirs Schlipf ausgesprochen. Zum Reservoir Wellenrüti wurde noch kein Entscheid gefällt, da dieses noch einige Jahre in Betrieb sein wird.

 

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