Allgemeines Feuerverbot wird aufgehoben
Die Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern hat sich entspannt.

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Der Kanton Zürich hat deshalb das Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe am Dienstag, 4. September 2018, aufgehoben. Damit ist es wieder erlaubt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen und zu grillieren. Eingehend mit dem Widerruf durch den Kanton hat auch der Gemeinderat mit Beschluss vom 4. September 2018 das allgemeine Feuerverbot für Oberrieden aufgehoben.
Im Kanton Zürich herrscht allerdings nach wie vor mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2 von 5). Beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Sorgfalt geboten.
Im Umgang mit Feuer im Wald ist stets zu beachten:
- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
- Beim Feuern und Grillieren fest eingerichtete Feuerstellen verwenden.
- Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
- Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten.