Aufmarsch in Ku-Klux-Klan-Kostümen hat Folgen
Die Ku-Klux-Klans Kostüme von einer Gruppe an der Fasnacht in Schwyz wird hart kritisiert. Die Strafverfolgungsbehörde prüft nun, ob ein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz vorliegt.
Die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) hat den Auftritt von Menschen in Kostümen des rassistischen Ku-Klux-Klans an der Fasnacht in Schwyz verurteilt. «Solche Aufmärsche sind nicht zu tolerieren», sagte Juristin Alma Wiecken gegenüber Medien.
Als sie vom Vorfall erfahren habe, «war ich völlig schockiert», erklärte Wiecken gegenüber dem «Bote der Urschweiz» vom Freitag. Es sei natürlich nicht zu tolerieren, wenn Personen einen solchen Umzug machen, sei dies nun an der Fasnacht oder in einem andern Zusammenhang, sagte die Juristin dem SRF-Regionaljournal Zentralschweiz. Es bestehe der Verdacht, dass die Fasnacht missbraucht wurde, um eine menschenverachtende Ideologie zur Schau zu stellen.
Ob ein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz vorliegt, könne man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Es sei jetzt an den Strafverfolgungsbehörden, alles genau abzuklären. Erst wenn alle Hintergründe bekannt seien, sei eine Einschätzung möglich, sagte Wiecken.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass in der Nacht auf Dienstag an der Schwyzer Fasnacht mehrere Personen in weissen Kutten als Ku-Klux-Klan durch das Dorf gezogen sind. Die Polizei leitete Ermittlungen ein. Vom Vorfall existiert Bild- und Videomaterial.
Der rassistische Ku-Klux-Klan wurde in seiner ursprünglichen Form 1865 im US-Bundesstaat Tennessee gegründet. Mit Morden an Afroamerikanern und Attentaten auf Politiker kämpfte der Geheimbund gegen die Abschaffung der Sklaverei. Bei nächtlichen Überfällen trugen Mitglieder weisse Kutten mit Kapuzen und verbreiteten mit brennenden Kreuzen Angst und Schrecken. Seit den 1990er Jahren greift der Klan gezielt schwarze Kirchengemeinden an. Die «Europäischen weissen Ritter vom brennenden Kreuz» (European White Knights of the Burning Cross) gelten als Ableger.