Betreutes Wohnen: Das sind die Voraussetzungen
Denken Sie über den Umzug in eine Anlage für betreutes Wohnen nach? Dann sollten Sie einige Regeln beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Generell kann jeder Mensch in eine Anlage für betreutes Wohnen ziehen.
- Knapp die Hälfte der Anlagen hat eine Warteliste von Interessierten.
Die Nachfrage nach betreutem Wohnen steigt seit Jahren an. Für viele Seniorinnen und Senioren ist es die bevorzugte Wahl. Vor allem dann, wenn sie nicht mehr komplett selbstständig im eigenen Heim leben können. In einer solchen Wohnanlage bleibt die Autonomie im Gegensatz zum Pflegeheim zumindest in grossen Teilen erhalten.
Die Wohnform betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist ein allgemein auf ältere Menschen ausgerichtetes Betreuungsangebot. Es schliesst die Lücke zwischen selbstständigem Wohnen und der Betreuung in einem Pflegeheim. Einer «statista»-Umfrage zufolge können sich 40 Prozent der über 80-Jährigen in der Schweiz den Umzug in eine solche Wohnanlage vorstellen.
Eine Gemeinsamkeit aller Anlagen ist die Barrierefreiheit der Wohnungen. Ansonsten unterscheiden sie sich stark im jeweiligen Leistungsangebot. Dieses wird in vier Kategorien von D (kleines Angebot) bis A (sehr grosses Angebot) unterteilt. Eine 24-Stunden-Präsenz von Fachkräften gibt es beispielsweise nur in den Kategorien A und B.
Abstimmung auf die jeweilige Kategorie
Generell sollten Sie beim Umzug in eine Anlage für betreutes Wohnen darauf achten, dass das Angebot Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn Sie allgemein noch gut alleine zurechtkommen, lohnen sich die hohen Kosten für die Kategorie C oder D nicht. Einen solchen Platz sollten Sie auch niemandem wegnehmen, der auf umfangreiche Betreuung angewiesen ist.
Benötigen Sie selbst tägliche Betreuung, müssen Sie natürlich auf eine Wohnanlage mit entsprechendem Umfang achten. Hier sind in der Regel qualifizierte Fachkräfte vor Ort, die mehrmals täglich vorbeischauen und zahlreiche pflegerische Dienstleistungen anbieten können. Selbstverständlich ist hier eine 24-Stunden-Präsenz mit Notfallknopf in jeder Wohnung.
Die Nachfrage übersteigt das Angebot
Die Schweizer Regierung hat sich 2022 in einer grossen Studie mit dem Thema betreutes Wohnen befasst. Sie kam zu der Erkenntnis, dass die Nachfrage das Angebot allgemein übersteigt. 14 von 32 Anbietern, also 44 Prozent, gaben an, eine Warteliste zu führen. Bei 12 Anbietern (38 Prozent) war das Angebot ausgeglichen und 6 Anbieter (19 Prozent) hatten freie Kapazitäten.
Dabei waren vor allem bei niedrigschwelligen Angeboten die Kapazitäten gering. Dies legt nahe, dass diese Form des betreuten Wohnens besonders beliebt ist. Bei hohem Betreuungsaufwand entscheiden sich viele Menschen dann doch eher für ein Pflegeheim, zumal hier die Finanzierung höher bezuschusst wird.
Es gibt jedoch auch Fälle, wo betreutes Wohnen abgelehnt wird: Ist der Pflegeaufwand zu gross, zum Beispiel bei Demenz oder Inkontinenz, wird den Betroffenen der Umzug in ein Pflegeheim empfohlen. Hier ist die Betreuung noch umfangreicher.
Die Entwicklung ist unsicher
Grundsätzlich gilt also: Mit Ausnahme stark pflegebedürftiger Personen kann eigentlich jeder in eine Wohnanlage für betreutes Wohnen ziehen. Die wichtigste Voraussetzung ist das eigene gut gefüllte Bankkonto, mit dem das Leben in einer solchen Anlage finanziert wird.
Wie die weitere Entwicklung verläuft, ist derzeit noch unklar: Manche sind der Ansicht, dass die Nachfrage vor allem nach niedrigschwelligen Angeboten weiter steigen wird – und damit die Preise.
Andere glauben jedoch, dass immer mehr Menschen ihre eigenen Wohnungen zunehmend altersgerecht und barrierefrei gestalten. Smartphones und Smartwatches erlauben es dazu, schnelle Hilfe herbeizurufen. Dies könnte die Nachfrage und die Preise sinken lassen.