Outdoor: Wo ist Wildcampen in der Schweiz erlaubt?
Outdoor ist nicht alles erlaubt: Wildcampen ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Darum sollten Camperinnen und Camper stets die Vorschriften lesen.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gibt es etwa 87'000 Wohnmobile und 36'000 Caravans.
- Das Wildcampen ist in der Schweiz nur mit Einschränkungen erlaubt.
Das eigene Wohnmobil verspricht Freiheit und Unabhängigkeit. Es erlebte vor allem in der Coronapandemie einen riesigen Boom, der bis heute nicht abgeflaut ist.
Einer zusammengefassten Statistik der Statista zufolge gibt es mittlerweile rund 87'400 Wohnwagen in der Schweiz.
Damit sind bewohnbare Fahrzeuge mit Fahrerkabine gemeint. Dazu kommen noch einmal 36'600 Caravans, die als Anhänger mitgenommen werden.
Eigentlich besteht im ganzen Land auch kein Mangel an Campingplätzen: Insgesamt zählt die Statistik 398 Campingplätze mit insgesamt 53'000 Stellplätzen. Dennoch gibt es viele Menschen, die lieber wild campieren, um die Platzgebühren zu sparen.
Manchmal kommt es auch zu Notlagen. Zum Beispiel wenn der angepeilte Campingplatz voll belegt ist oder bis zum Anbruch der Nacht nicht mehr erreicht werden kann. Was dann?
Wildcampieren im Wohnwagen
Die Regelungen zum sogenannten Wildcampen werden von jeder Gemeinde individuell festgelegt.
Viele erlauben es, zumindest eine Nacht auf einem Parkplatz zu verbleiben, solange kein Campingverhalten an den Tag gelegt wird. Es ist also nicht erlaubt, abends noch vor dem Wohnwagen draussen zu grillen und in Stühlen zu sitzen.
Es ist auf jeden Fall sicherer, vorab bei der Gemeinde nachzufragen. Ist das örtliche Gemeindebüro geschlossen, hilft auch die örtliche Polizeistelle weiter.
Grundsätzlich ist der Aufenthalt auf einem Parkplatz auf unter 24 Stunden beschränkt. In einigen grossen Städten wie Basel und Bern ist das Wildcampieren ganz verboten.
Wildcampieren im Zelt
Der echte Outdoor-Liebhaber zieht natürlich lieber mit dem eigenen Zelt in die Natur. Idealerweise sollte dies auch ein Campingplatz sein, der Strom- und Wasserversorgung bietet und Abfalleimer.
Für das Wildcampieren mit dem Zelt gelten – wie bei Wohnmobilen und Caravans – die Regeln der einzelnen Gemeinden.
In einigen Kantonen ist es fast flächendeckend verboten, in anderen gibt es verschiedene Ausnahmen. So können Gemeinden auf Anfrage Genehmigungen erteilen. Diese müssen dann vorgezeigt werden, falls die Polizei kontrolliert.
Beim Campieren auf Privatgrundstücken muss selbstverständlich die Genehmigung des Grundstückbesitzers eingeholt werden.
Kein wildes Campen im Naturschutzgebiet
Um die Natur und die Wildtiere zu schützen, gilt in einigen Gebieten der Schweiz ein grundsätzliches Verbot. Dazu gehören die Schweizer Nationalparks, die Naturschutzgebiete und Orte mit allgemeinem Betretungsverbot. Weiterhin ist das Campieren in Wildruhezonen und in den eidgenössischen Jagdbanngebieten nicht erlaubt.
Einige Kantone erlauben es, das Zelt im Gebirge oberhalb der Waldgrenze aufzuschlagen – allerdings nur für eine Nacht. Wer längere Zeit in der gleichen Region verweilt, muss das Zelt morgens wieder abbrechen.
Outdoor: Not-Biwakieren immer erlaubt
Als Biwakieren wird die Übernachtung ohne Zelt unter freiem Himmel bezeichnet. Wer es abends nicht mehr rechtzeitig vom Berg zurück in die Dörfer schafft, ist möglicherweise zum Not-Biwakieren gezwungen. Also zur Übernachtung in einem Biwaksack, der Teil der Outdoor-Ausrüstung ist. Dies ist grundsätzlich erlaubt.
Grundsätzlich sollte beim Wildcampieren neben der Genehmigung immer das Credo des Schweizer Alpen-Clubs berücksichtigt werden: «Lass nichts zurück als deine Fussspuren, nimm nichts mit als deine Eindrücke.»