Rechtsschutz: Ist es erlaubt, im Vorstellungsgespräch zu lügen?

Emilia Rechtsschutz
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Bern,

In Vorstellungsgesprächen werden viele Fragen gestellt – manchmal auch solche, auf die Sie nicht antworten möchten. Dürfen Sie in diesen Fällen auch lügen?

Vorstellungsgespräch
Fragen, die nichts mit der zukünftigen Anstellung zu tun haben, dürfen im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Vorstellungsgespräch müssen Sie sich vielen Fragen stellen.
  • Dürfen Sie beim Antworten auch lügen?
  • Unter gewissen Umständen ist das legal, erklärt Rechtsanwältin Alina Murano.

Wir alle kennen es. Man sitzt am Vorstellungsgespräch, ist nervös und möchte gut ankommen. Und dann sitzt einem da ein Gremium gegenüber und stellt unterschiedlichste Fragen, teilweise eben auch sehr persönliche Fragen.

Was ist, wenn ich darauf nicht antworten möchte? Muss ich alle Fragen beantworten? Oder ist es erlaubt, im Vorstellungsgespräch zu lügen?

Die Antwort lautet ja – unter bestimmten Umständen. Die Rechtsanwältin Alina Murano gibt Auskunft.

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Alina Murano von Emilia Rechtsschutz erklärt, unter welchen Umständen Sie bei einem Vorstellungsgespräch lügen dürfen. - zVg

Nur relevante Fragen dürfen gestellt werden

Murano erklärt, dass im Bewerbungsgespräch nur Fragen gestellt werden dürfen, die direkt für die Ausübung der Stelle relevant sind. Das umfasst Fragen zu den beruflichen Fähigkeiten, bisherigen Tätigkeiten und ähnlichen berufsbezogenen Themen. Fragen, die dagegen die politische Meinung, religiöse Ansichten, die Gesundheit (sofern nicht jobrelevant) oder die Familienplanung betreffen, sind nicht zulässig.

Haben sie beim Vorstellungsgespräch schon mal gelogen?

Sollte dennoch eine unzulässige Frage gestellt werden und Sie als Bewerber das Gefühl haben, antworten zu müssen, um den Job zu bekommen, greift das sogenannte «Notwehrrecht der Lüge». Juristisch betrachtet bedeutet dies, dass sie in solchen Situationen lügen dürfen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Bewerbungsgespräch
Der zukünftige Arbeitgeber kann Sie nicht nach Ihren Familienplänen fragen – da dürfen Sie also ausweichen. - Depositphotos

Murano betont, dass diese Regelung es den Bewerbern ermöglicht, ihre Privatsphäre zu schützen, wenn Fragen gestellt werden, die nicht erlaubt sind. Dieses Recht soll sicherstellen, dass Bewerber nicht aufgrund persönlicher Informationen diskriminiert werden, die für die berufliche Eignung irrelevant sind.

Insbesondere bei Frauen und der Frage rund um die Familienplanung kommt es gemäss Murano immer wieder zu unerlaubten Fragen. So meint Murano «als Bewerberin muss keine Auskunft darüber gegeben werden, ob und wann man Kinder möchte». «Ausser Sie arbeiten auf der Radiologie, müssen sie keine Fragen über eine Schwangerschaft oder ähnliches beantworten».

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Kommentare

User #5759 (nicht angemeldet)

Code ist in Owirdnung

User #9298 (nicht angemeldet)

ich musste einen intelligenztest absolvieren. dann wurde ich befragt, warum ich so gut abgeschlossen habe. ich frege mich, was die arbeitsgeber wollen. wissen un know how, jedenfalls nicht.

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