Rechtsschutz: Darf man mir die Ferien kürzen, weil ich krank bin?
Lange Abwesenheiten auf der Arbeit können zu einer Kürzung der Ferien führen. Wir klären auf, ab wann dies möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Welche Abwesenheiten können zu einer Kürzung führen?
- Was sind Schonfristen?
- Wie wird die Kürzung berechnet?
Vorab muss unterschieden werden, weshalb man nicht zur Arbeit kommen kann. Dabei unterscheidet das Recht zwischen Abwesenheitsgründen, die an der Person liegen, und Gründen, die nicht an der Person liegen.
Nicht in der Person liegende Gründe liegen vor, wenn man zum Beispiel wegen eines Streiks nicht aus den Ferien zurückkehren kann. In diesen Fällen können für jeden zusätzlich verpassten Tag die Ferien in gleichem Umfang gekürzt werden.
Wenn der Grund hingegen in der Person liegt, wie beispielsweise bei einer Krankheit oder einem Unfall, kommen spezielle Regeln zur Anwendung.
So lange ist die Schonfrist
Da gilt der erste volle Monat Abwesenheit als Schonfrist und kann nicht zu einer Kürzung führen. Sobald man aber zwei volle Monate krank ist, darf ein Zwölftel des jährlichen Ferienguthabens gekürzt werden. Für jeden weiteren vollen Monat Abwesenheit darf auch um ein Zwölftel gekürzt werden.
Liegt der Grund der Abwesenheit in einer Schwangerschaft, dauert die Schonfrist zwei Monate, es kann also erst ab dem dritten vollen Monat Abwesenheit um ein Zwölftel gekürzt werden. Der Mutterschaftsurlaub darf bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Es werden alle krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheiten in einem Dienstjahr zusammengezählt. Da nicht jeder Monat gleich viele Tage hat, geht man bei der Berechnung davon aus, dass 21,75 Tage Abwesenheit einen vollen Monat sind.
In diesem Fall darf gekürzt werden
Peter war im letzten Dienstjahr 44 Tage lang krank. Es dürfen ihm die Ferien um einen Zwölftel gekürzt werden. Wäre er nur 42 Tage lang krank gewesen, dürfte keine Kürzung erfolgen.
Maria war während der Schwangerschaft 44 Tage lang krank und im selben Dienstjahr bezog sie auch den Mutterschaftsurlaub. Da der Mutterschaftsurlaub nicht angerechnet wird und die Schonfrist bei Schwangerschaft zwei Monate dauert, dürfen ihr die Ferien nicht gekürzt werden.
Die Ferienkürzung erfolgt nicht automatisch, der Arbeitgeber muss den entsprechenden Abzug einfordern.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.