Vorsorge: Das Einmaleins des Drei-Säulen-Systems

Groupe Mutuel
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Martigny,

Die finanzielle Vorsorge für das Alter ist essenziell, um ein Leben in Würde und ohne existenzielle Not nach der Erwerbstätigkeit zu gewährleisten.

Vorsorge
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. - Groupe Mutuel

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorsorge ist zur Absicherung des Lebensstandards essentiell.
  • Sie schützt vor Altersarmut und gewährleistet Stabilität, Planbarkeit und Sicherheit.
  • Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen.
  • Die private Vorsorge schliesst Lücken bei der AHV und der beruflichen Vorsorge.
  • Wer sich mit dem Thema Vorsorge auseinandersetzt, kann Steuern sparen.

Wenn Sie sich früh mit der Vorsorge auseinandersetzen, können Sie die Weichen für die Pensionierung optimal stellen und eine Vorsorgelücke schliessen, die aktuell jede dritte Schweizerin bzw. jeden dritten Schweizer betrifft.

Als Erstes ist es wichtig, dass Sie sich die Grundlage der Schweizer Vorsorge, das 3-Säulen-System, vor Augen führen.

• Die 1. Säule ist die obligatorische Vorsorge und umfasst die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie wird von den aktiven Versicherten finanziert, um den Grundbedarf der Pensionierten zu decken («Umlageverfahren»).

• Die 2. Säule bezieht sich auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Sie umfasst die nach Alter gestaffelten Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie die von der jeweiligen Pensionskasse erwirtschafteten Zinsen.

• Die 3. Säule steht für die freiwillige private Vorsorge und ermöglicht es, die Lücken der ersten beiden Säulen zu schliessen und so den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten.

Die 1. und 2. Säule decken rund 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Auch Selbstständige, sofern sie freiwillig bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, erhalten Leistungen aus der 2. Säule. Beim freiwilligen Sparen unterscheidet man die Säulen 3a und 3b, die in Bezug auf die steuerlichen Vorteile und die Flexibilität beim Bezug des angesparten Kapitals voneinander abweichen.

So weit, so gut. Aber wo liegt Ihr Handlungsspielraum? Die Antwort darauf hängt von Ihrem Alter und Ihrer Lebenssituation ab.

• Stehen Sie kurz vor der Pensionierung, dann beantragen Sie frühzeitig – mindestens drei Monate vor Ihrem 65. Geburtstag* – Ihre AHV-Rente bei der Ausgleichskasse. Diese ermittelt dann Ihren Leistungsanspruch. Die maximale monatliche AHV-Rente beträgt 2520 Franken für Einzelpersonen und 3780 Franken für Ehepaare.

• Grundsätzlich können Sie ab dem 58. Lebensjahr Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge beziehen, entweder als lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder Mischung aus beidem. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich mit den genauen Modalitäten Ihrer Pensionskasse vertraut machen.

• Egal wie alt Sie sind, überprüfen Sie den Stand Ihrer BVG-Beiträge immer anhand Ihres jährlichen Vorsorgeausweises und schliessen Sie die Lücken in Ihrer beruflichen Vorsorge mithilfe steuerlich absetzbarer Einkäufe. Zahlen Sie zudem regelmässig in Ihre 3. Säule ein. Sie können dieses Geld – pro Jahr maximal 7258 Franken, für Selbstständige 20 Prozent des Einkommens bzw. maximal 36'288 Franken – vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

• Vergewissern Sie sich bei einem Stellenwechsel, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei einer Ausreise aus der Schweiz, dass Ihr Guthaben korrekt verwaltet wird.

*Seit 2024 liegt auch für Frauen das Rentenalter bei 65. Für die Jahrgänge 1961 bis 1963 gelten Übergangsbestimmungen.

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Marc Wichmann Ihr Vorsorge-Experte der Groupe Mutuel

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