Vorsorge und Finanzen: Zahlen und Fakten
Das Drei-Säulen-Prinzip der Vorsorge in der Schweiz zahlt sich aus. Hier lesen Sie die wichtigsten Zahlen und erfahren Details zu den Finanzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Personen in der Schweiz bauen ihre Altersvorsorge auf den drei Säulen auf.
- Doch noch immer bezieht ein Viertel der Pensionierten ihre Rente nur aus der AHV.
Das System der Altersvorsorge in der Schweiz existiert seit 1947. Damals hatte das Volk dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Ab Januar 1948 wurden dann die ersten AHV-Beiträge ausbezahlt. Die ersten Renten betrugen zwischen 40 und 125 Franken pro Monat.
Die berufliche Vorsorge ist seit 1985 obligatorisch. AHV und 2. Säule werden seit 1987 durch Säule 3a ergänzt.
Finanzen: So viel bezahlen wir für die Vorsorge
Für jede der drei Säulen der Altersvorsorge zahlen wir unterschiedlich regelmässig und mal höhere, mal tiefere Geldbeiträge ein.
Fix ist der Betrag bei der AHV. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen in seiner Informationsbroschüre schreibt, gilt für die Arbeitnehmenden ein Betrag von 8,7 Lohnprozenten. Diese werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmenden und vom Arbeitgebenden übernommen.
Bei den Selbstständigerwerbenden hängen die Beiträge vom Einkommen ab. Sie betragen zwischen 4,35 bis maximal 8,1 Prozent.
Personen, die nicht erwerbstätig sind, bezahlen Beiträge im Verhältnis zu ihren Finanzen. Jedoch müssen die Beiträge bei mindestens 503 Franken und höchstens 25'150 Franken pro Jahr liegen.
Berufliche Vorsorge ist ab fixem Jahreseinkommen obligatorisch
Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmende obligatorisch, sobald sie pro Jahr mehr als 21'510 Franken verdienen. Obligatorisch versichert ist ein Jahreseinkommen bis 86'040 Franken. Auch Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
Da die 2. Säule auf der 1. aufbaut, wird hier ein sogenannter Koordinationsabzug von 25'095 Franken durchgeführt.
Der versicherte Lohn entspricht damit dem Jahreseinkommen minus diesem Koordinationsabzug. Mindestens muss dieser Betrag dann bei 3585 Franken liegen.
Die 3. Säule schliesslich ist sehr individuell. Arbeitnehmende, die eine 2. Säule haben, können in die Säule 3a bis zu 7258 Franken jährlich einbezahlen.
Was die Finanzen angeht, lohnt sich das also.
Das Drei-Säulen-Prinzip zahlt sich derweil aus. Laut Bund beziehen jedoch nach wie vor viele Personen in der Schweiz im Alter ihr Geld lediglich aus der AHV. 2015 waren dies 24,8 Prozent der Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.