Weiterbildung: Dann übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Sie sind gesundheitlich angeschlagen? Können Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben? Dann prüfen Sie, ob die Invalidenversicherung eine Weiterbildung zahlt.

Weiterbildung
Es ist heutzutage gängig, dass Personen während ihrer beruflichen Laufbahn eine kontinuierliche Weiterbildung oder eine neue Ausbildung in Betracht ziehen. Dabei sollte bei Menschen mit Behinderungen weder eine bevorzugte Behandlung noch eine Benachteiligung erfolgen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Weiterbildungskosten können von der Invalidenversicherung (IV) übernommen werden.
  • Zu beachten ist vor allem die Verhältnismässigkeit bei einer möglichen Weiterbildung.

Die Invalidenversicherung (IV) bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) die erste Säule der Altersversorgung in der Schweiz. Ihr Hauptziel ist es, Einkommensverluste aufgrund von Invalidität auszugleichen. Leistungen der Invalidenversicherung können von jedem in Anspruch genommen werden, der mindestens drei Jahre Beiträge eingezahlt hat.

Weiterbildung ist nicht immer notwendig

Dabei soll ein frühzeitiges, vollständiges Ausscheiden aus dem Berufsleben so weit wie möglich vermieden werden. «Reha statt Rente» lautet die Devise.

Weiterbildung
Mit der richtigen Weiterbildung ist es beruflich nie zu spät, etwas Neues zu erlernen. - Depositphotos

Der Anspruch auf Rente erst dann geprüft, wenn die Erwerbsfähigkeit «nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann». Dies bedeutet eben auch, dass die IV Weiterbildungen übernimmt, sofern dadurch die weitere Teilnahme am Berufsleben gesichert wird.

Ein Beispiel: Wer als IT-Fachkraft im Büro tätig ist und sich weiterbilden will, würde kein Geld von der IV bekommen. Er steht schliesslich voll im Berufsleben.

Dem Dachdecker, der aufgrund chronischer Rückenschmerzen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, würde eine Umschulung zur IT-Fachkraft finanziert. Er kann vielleicht nicht mehr auf dem Dach arbeiten, wohl aber eine Schreibtischtätigkeit ausführen.

Melden Sie frühzeitiger Bedarf an

Damit die IV eine Weiterbildung finanziert, sollte der Bedarf frühzeitig der zuständigen IV-Stelle im eigenen Kanton gemeldet werden. Weiterführende Informationen zu den Leistungen der IV und zur Beantragung von Fördermitteln sind online zu finden.

Weiterbildung
Bei einer beruflichen Neuorientierung sollten Sie sich vorab frühzeitig informieren. - Depositphotos

Bei einer umfassenden beruflichen Neuorientierung zahlt die IV neben der Weiterbildung weitere Massnahmen. So zahlt sie Arbeitgebenden einen Zuschuss für die Einstellung von Invaliden.

Haben Sie bereits Zuschüsse für Ihre Weiterbildung erhalten?

Zu beachten ist dabei die Verhältnismässigkeit. Die IV zahlt eine Umschulung nur dann, wenn die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Eingliederungserfolg stehen. Anders gesagt: Bei einem jungen Menschen wird eher eine vollständige mehrjährige Umschulung finanziert als bei einem älteren Arbeitnehmer. Dieser wird höchstens noch eine einjährige Umschulung oder Fortbildung in seinem bestehenden Berufsfeld erhalten.

Zuschüsse werden bezahlt

Werden die Kosten für die gewünschte Umschulung als unverhältnismässig betrachtet, bedeutet dies nicht unbedingt das Ende dieses Wunsches. Ein Beispiel: Die IV ist bereit, die Umschulung einer bisherigen Pflegekraft zu finanzieren, damit sie eine Bürotätigkeit in der Pflegebranche übernehmen kann.

Die Pflegekraft, die viel mit Menschen mit psychischen Problemen zu tun hat, möchte lieber zur Psychotherapeutin umschulen. Die IV wird dann zwar nicht die ganze Fortbildung zahlen, doch sie wird zumindest einen Zuschuss leisten. Den Rest muss die Person dann aus eigener Tasche finanzieren.

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Kommentare

Minimaus

Versicherungen, zahlen nicht das ist Fakt, nein sie gehen do weit, das sie Gutachten erstellen Lasern, zu Ihren Gunsten und nach neuem UVG, kann man nichts mehr tun, die sind Jahre gültig, ob die noch stimmen oder nicht. Die IV Gutachter sagen einem ins Gesicht, dass die immer das Gegenteil sagen was andere Gutachter und Ärzte sagen, sonst bekommen sie keine Aufträge mehr. Die Versicherungen ob IV oder UVG, wissen, das der Versicherte nicht mehr kann, aber sie kommen bei Gericht durch, weil das Gesetz das so sagt. Sozialversicherungsgericht verliert man, obwohl Arztberichte und Operationen beweisen, das es anders ist, es werden keine Akten angeschaut, nur 1 Gutachten das zu Gunsten der IV oder UVG ist. Arztberichte über Jahre von verschiedenen Ärzten oder andere Gutachten, die die Versicherungen in Auftrag gaben, die aber nicht zu Ihren Gunsten ausfallen werden als nichtig angeschaut. Da es Gutachter gibt die sich nicht beeinflussen lassen, werden immer die IV Gutachten genommen, diese Ärzte, wollen weitere Aufträge und die gibts nur, wenn sie Unwahrheiten schreiben, das ist für Invalide der absolute Horror

User #5721 (nicht angemeldet)

Logisch klappt das. Alles kein Problem. Natürlich auf dem Papier. In erster Linie ist das eine Versicherung Die wollen eher Geld sehen als ausgeben. Naiv kennt doch keine Grenzen.

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