Weiterbildung: Dann übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten
Sie sind gesundheitlich angeschlagen? Können Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben? Dann prüfen Sie, ob die Invalidenversicherung eine Weiterbildung zahlt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Weiterbildungskosten können von der Invalidenversicherung (IV) übernommen werden.
- Zu beachten ist vor allem die Verhältnismässigkeit bei einer möglichen Weiterbildung.
Die Invalidenversicherung (IV) bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) die erste Säule der Altersversorgung in der Schweiz. Ihr Hauptziel ist es, Einkommensverluste aufgrund von Invalidität auszugleichen. Leistungen der Invalidenversicherung können von jedem in Anspruch genommen werden, der mindestens drei Jahre Beiträge eingezahlt hat.
Weiterbildung ist nicht immer notwendig
Dabei soll ein frühzeitiges, vollständiges Ausscheiden aus dem Berufsleben so weit wie möglich vermieden werden. «Reha statt Rente» lautet die Devise.
Der Anspruch auf Rente erst dann geprüft, wenn die Erwerbsfähigkeit «nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann». Dies bedeutet eben auch, dass die IV Weiterbildungen übernimmt, sofern dadurch die weitere Teilnahme am Berufsleben gesichert wird.
Ein Beispiel: Wer als IT-Fachkraft im Büro tätig ist und sich weiterbilden will, würde kein Geld von der IV bekommen. Er steht schliesslich voll im Berufsleben.
Dem Dachdecker, der aufgrund chronischer Rückenschmerzen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, würde eine Umschulung zur IT-Fachkraft finanziert. Er kann vielleicht nicht mehr auf dem Dach arbeiten, wohl aber eine Schreibtischtätigkeit ausführen.
Melden Sie frühzeitiger Bedarf an
Damit die IV eine Weiterbildung finanziert, sollte der Bedarf frühzeitig der zuständigen IV-Stelle im eigenen Kanton gemeldet werden. Weiterführende Informationen zu den Leistungen der IV und zur Beantragung von Fördermitteln sind online zu finden.
Bei einer umfassenden beruflichen Neuorientierung zahlt die IV neben der Weiterbildung weitere Massnahmen. So zahlt sie Arbeitgebenden einen Zuschuss für die Einstellung von Invaliden.
Zu beachten ist dabei die Verhältnismässigkeit. Die IV zahlt eine Umschulung nur dann, wenn die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Eingliederungserfolg stehen. Anders gesagt: Bei einem jungen Menschen wird eher eine vollständige mehrjährige Umschulung finanziert als bei einem älteren Arbeitnehmer. Dieser wird höchstens noch eine einjährige Umschulung oder Fortbildung in seinem bestehenden Berufsfeld erhalten.
Zuschüsse werden bezahlt
Werden die Kosten für die gewünschte Umschulung als unverhältnismässig betrachtet, bedeutet dies nicht unbedingt das Ende dieses Wunsches. Ein Beispiel: Die IV ist bereit, die Umschulung einer bisherigen Pflegekraft zu finanzieren, damit sie eine Bürotätigkeit in der Pflegebranche übernehmen kann.
Die Pflegekraft, die viel mit Menschen mit psychischen Problemen zu tun hat, möchte lieber zur Psychotherapeutin umschulen. Die IV wird dann zwar nicht die ganze Fortbildung zahlen, doch sie wird zumindest einen Zuschuss leisten. Den Rest muss die Person dann aus eigener Tasche finanzieren.