Kollegah und Farid Bang bleiben für Echo nominiert
Das Wichtigste in Kürze
- Kollegah und Farid Bang dürfen nun doch zur Echo-Verleihung.
- Der Ethik-Beirat hat entschieden, dass die Grenze der künstlerischen Freiheit nur gering überschritten wurde.
- Zuvor herrschte grosser Medienwirbel um eine Zeile, welche den Verdacht auf Antisemitismus hervorrief.
Bei der diesjährigen Echo-Verleihung könnte die Frage nach den Grenzen künstlerischer Freiheit im Mittelpunkt stehen. Trotz heftiger Kritik an einem ihrer Texte und Antisemitismusvorwürfen bleiben die Rapper Kollegah und Farid Bang für die Verleihung an diesem Donnerstag in zwei Kategorien nominiert.
Grenze «nicht wesentlich überschritten»
Es handele sich um einen «absoluten Grenzfall», erklärte der unabhängige Ethik-Beirat des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), der die Preise auch in diesem Jahr in Berlin vergibt, nach seiner Entscheidung. Die künstlerische Freiheit sei in dem Text «nicht so wesentlich übertreten», dass ein Ausschluss gerechtfertigt wäre. Und weiter: «Der Echo ist seit seiner Entstehung ein Publikumspreis, bei dem abgebildet wird, welche Künstler im vergangenen Jahr am erfolgreichsten waren.» Diese Anforderungen erfüllen die beiden Rapper mit ihrem gemeinsamen Album «Jung, brutal, gutaussehend 3» genauso wie alle anderen Nominierten.
Im Zentrum der Vorwürfe gegen Kollegah und Farid Bang steht die Textzeile «Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen» aus dem Song «0815» der beiden Musiker. Nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung und Kritik von Auschwitz-Überlebenden hatte der Beirat seine Untersuchung begonnen. Farid Bang entschuldigte sich auf seiner Facebookseite für mögliche Verletzungen und betonte, Kollegah und er würden sich von «jeglicher Form des Antisemitismus oder Hass gegen Minderheiten» distanzieren.