Tiere im Strassenverkehr: Ruhig und vorhersehbar fahren
Tiere als Transportmittel sind selten geworden. Doch wie verhält man sich, wenn Pferd, Kuh und Co. auf der Strasse laufen?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei grossen Tieren auf der Fahrbahn ist Vorsicht geboten.
- Autos sollten dann mit genügend Abstand und langsam fahren.
- Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten auch für Reiter.
(dpa/tmn) - Zugtiere sind im Strassenverkehr immer seltener zu sehen. Pferdekutschen etwa werden meist nur noch aus nostalgischen Gründen und zur Unterhaltung eingesetzt.
Hin und wieder begegnen sich Auto und Tier dennoch. In landwirtschaftlich geprägten Regionen auch häufiger, etwa beim Viehtrieb. Das ist für viele Autofahrer ein ungewohnter Kontakt.
Vorsichtig fahren
Grosse Tiere auf der Fahrbahn bedeuten automatisch: Mit dem Auto besonders vorsichtig und möglichst vorhersehbar fahren. Ansonsten bringt man schnell nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre menschlichen Begleiter und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
«Nicht alle Tiere bleiben entspannt, wenn Autos schnell und lautstark an ihnen vorbeifahren», erklärt Achmed Leser, Unfallexperte vom Tüv Thüringen.
Wer überholen will, achtet daher auf möglichst grossen Abstand und verzichtet unbedingt auf Hupen und Aufheulen des Motors.
Verkehrsregeln gelten auch für Reiter
Für Reiter und Kutscher oder auch beim Führen und Treiben von Tieren gelten die gleichen Verkehrsregeln und Anordnungen wie für alle anderen Strassenbenutzer, so der Tüv Thüringen.
Dazu zählt demnach unter anderem nicht nur, Verkehrsschilder, Ampeln oder Vorfahrtsregeln zu beachten, sondern auch für eine entsprechende Beleuchtung der Tiere in der Dämmerung zu sorgen.
Sei kein speziell ausgewiesener Reitweg mit weissem Reiter auf blauem Grund vorhanden, müssen Reitende mit dem Pferd auf die Fahrbahn. Gibt es einen Reitweg, muss dieser laut Achmed Leser aber auch benutzt werden.
In diesem Fall sind die normale Fahrbahn genau wie Geh- und Radwege für Reiter und geführte Pferde tabu. Auch Haus- und Stalltiere dürften nur in Begleitung von Personen, die in geeigneter Form auf die Tiere einwirken können, auf die Strasse.
Frei laufende Tiere können gefährlich werden
«Das trifft nicht nur auf Pferde oder Vieh zu, sondern auch auf das Gassigehen mit dem Hund», so Leser. Verursache ein Hund oder ein anderes Tier frei herumlaufendes Tier beim Überqueren einer Strasse einen Unfall, sei der Halter dafür verantwortlich.
Auch wenn ein Pferd durchgehe und andere Verkehrsteilnehmer gefährde oder schädige, müssen Halter mit Konsequenzen rechnen. «Eine Ausnahme für Hunde ist, dass sie auch mit dem Velo geführt werden dürfen», sagt Leser.