Tierschutz: Hund am Arbeitsplatz – mit diesen Tipps klappt es
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht jeder Arbeitsplatz ist für den Hund geeignet – und nicht jeder Hund fürs Büro.
- Der Hund sollte gut erzogen und stubenrein sein.
- Wichtig für ein gutes Zusammensein im Arbeitsumfeld: gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Organisation der Hundebetreuung kann zeitaufwändig sein. Umso praktischer also, wenn der Vierbeiner mit ins Büro darf.
Allerdings bringt dieser Schritt auch Unsicherheiten mit sich. Wird sich mein Hund im Büro wohlfühlen? Bleibt er ruhig in seinem Körbchen oder wird er jede vorbeilaufende Person anbellen?
Ein Hund im Büro kann viele Vorteile bringen. Das Vorhaben kann aber auch schief gehen, wenn man sich nicht entsprechend darauf vorbereitet. Darauf weist Vier Pfoten hin, eine Organisation, die sich für den Tierschutz weltweit einsetzt.
Nehmen Sie Ihren Hund mit ins Büro?
Als Hundehalter ist man stets für das Wohl seines Hundes verantwortlich. Dass sich der Vierbeiner auch am Arbeitsplatz wohlfühlt, ist deshalb das oberste Gebot.
Der Tierschutz empfiehlt, folgende Punkte zu beachten:
Hundefreundlicher Arbeitsplatz
Es ist wichtig, dass der Hund einen festen Platz in der Nähe seines Besitzers hat. Der Platz sollte ruhig und geschützt sein, sodass er sich dahin zurückziehen kann.
Er muss immer Zugang zu frischem Wasser haben und seinen Bedürfnissen entsprechend ausgeführt werden können.
Bevor man seinen Hund an den Arbeitsplatz nimmt, sollte das Arbeitsumfeld gut analysiert werden. Für den Tierschutz ist es wichtig, dass Hunde nicht zu viel Lärm ausgesetzt sind. Auch bei Hitze, Kälte oder Zugluft fühlt sich ein Hund nicht wohl.
Es darf keine Gefahr von schädlichen Substanzen oder gefährlichen Gegenständen und Maschinen ausgehen. Jedes Tier hat ausserdem eine individuelle Stresstoleranz: so vertragen die einen auch ein bisschen mehr Hektik, andere reagieren darauf mit Stressverhalten.
Darum gehört ein Welpe nicht ins Büro
Damit das Zusammensein im Büro klappt, muss der Hund gut erzogen sein. Natürlich muss er stubenrein sein. Ein Welpe hat also nichts am Arbeitsplatz verloren. Auch der Umgang mit Menschen und eventuell anderen Hunden sollte problemlos möglich sein.
Aggressive Hunde und solche, die ihr Revier verteidigen, sind nicht für die Mitnahme an den Arbeitsplatz geeignet. Das gilt auch für Hunde, die gerne und viel bellen und solche, die leicht nervös und gestresst sind.
Ausserdem muss der Hund gesund sein. Unangenehme Gerüche und Hundehaare sollten durch Pflege- und Hygienemassnahmen vermieden werden.
Abklärung mit dem Vorgesetzten ist ein Muss
Mit dem Vorgesetzten sowie den Arbeitskollegen muss vor der Mitnahme natürlich abgeklärt werden, ob alle einverstanden sind. Am besten wird das in einer schriftlichen Einverständniserklärung festgehalten.
Der Tierschutz weist darauf hin, dass es in der Schweiz keine gesetzliche Regelung zur Mitnahme von Tieren gibt. Somit kann allein der Arbeitgeber entscheiden, ob und welche Tiere mitgenommen werden dürfen.
Menschen- und Tierschutz: gegenseitige Rücksichtnahme
Es kann immer jemanden geben, der Angst vor Hunden hat oder Hunde einfach nicht mag. Das muss natürlich respektiert und darauf Rücksicht genommen werden, denn am Arbeitsplatz sollen sich alle wohlfühlen.
Im besten Fall haben die Hunde einen positiven Effekt. Und die unsichere Person gewöhnt sich nach und nach an den Vierbeiner. Das ist aber nicht immer der Fall.
Gibt es starke Hunde(haar)-Allergiker im Büro, ist zum Schutz der Allergiker von der Mitnahme eines Hundes abzusehen. Ausser es gibt die Möglichkeit, dass sich das Tier nicht in geteilten, sondern nur in geschützten Räumen aufhält.
Der Hundehalter haftet für vom Hund verursachte Schäden
Obwohl nur gut erzogene und gut sozialisierte Hunde an den Arbeitsplatz mitgebracht werden sollten, kann es doch zu Schäden kommen. In der Regel haftet in diesen Fällen der Hundehalter, ausser er kann einen Entlastungsbeweis erbringen.