Tierschutz: Was müssen Jäger in der Schweiz beachten?
Grundsätzlich ist die Jagd in der Schweiz erlaubt, allerdings müssen angehende Jägerinnen und Jäger auch den Tierschutz dabei beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Was müssen Jäger in der Schweiz beachten?
- Die Berechtigung zur Jagd wird mit dem Jagdschein erworben.
Die Jagd an sich ist so alt wie die Menschheit. Bekannterweise lebte der Homo sapiens als herumstreifender Jäger und Sammler, ehe er sesshaft wurde. Im Mittelalter wurde das Recht auf Jagd dann weitestgehend eingeschränkt und zum Privileg des Adels.
Heute darf theoretisch jeder Schweizer Bürger auf Jagd gehen. Allerdings ist dafür der Erwerb des Jagdscheins erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt bei den kantonalen Jagdverbänden oder privaten Jagdschulen. Sie dauert etwa anderthalb bis zwei Jahre und endet mit der Jagdprüfung. Nach erfolgreich bestandener Prüfung kann der Jagdpass, bzw. das Jagdpatent erworben werden.
Rund 30'000 Jägerinnen und Jäger in der Schweiz
Im Jahr 2022 jagten in der Schweiz laut «Statista» exakt 30'522 aktive Jagdberechtigte. Der Anteil der Jägerinnen ist dabei mit etwa 1500 Frauen gering, doch er steigt. Bevorzugt wird auf Schalenwild Jagd gemacht, also auf Paarhufer. Deren Klauen werden in der Jagdsprache Schalen genannt.
An erster Stelle der Jagdstatistik steht das Rehwild: Insgesamt wurden in einer Saison 42'000 Tiere erlegt. Auf den weiteren Plätzen folgten das Rotwild (13'000 Tiere), das Gamswild (9700 Tiere) und das Schwarzwild, also Wildschweine (8000 Tiere).
Was müssen Jäger in der Schweiz beachten?
Auf Schweizer Staatsgebiet haben Grundbesitzer kein automatisches Jagdrecht auf dem eigenen Grund und Boden. Je nach Kanton gilt entweder das Patentrecht oder das Revierjagdsystem.
Beim Patentrecht erwerben Jäger ein Jagdpatent für die Jagdzeit im jeweiligen Kanton. In dieser Zeit dürfen sie eine bestimmte Anzahl an Tieren im Kanton erlegen. Die Jagdzeit ist generell auf einige Wochen im Herbst beschränkt und dient der Bestandskontrolle und damit dem Tierschutz.
In mehreren Kantonen der deutschsprachigen Schweiz gilt dagegen die Revierjagd: Jagdgesellschaften erwerben das Jagdrecht in einem Kanton oder einer Gemeinde für einen bestimmten mehrjährigen Zeitraum. Am Ende jeder Saison müssen die Jagdgesellschaften die Anzahl der erlegten Tiere melden.
Tierschutz: Jagdfreies Tierschutzgebiet Genf
Eine Ausnahme bildet der Kanton Genf: Hier wurde die Jagd bereits 1974 per Volksentscheid abgeschafft. Nur einige professionelle Jäger sorgen dafür, dass der Bestand nicht ausser Kontrolle gerät.
Für den Tierschutz hatte dies enorm positive Folgen, denn zahlreiche Wildtiere haben im Kanton einen Rückzugsort gefunden. Kleiner Nebeneffekt: Während der Jagdsaison im benachbarten Frankreich schwimmen Wildschweine durch die Rhône in den sicheren Kanton Genf.
Der Jagdschein in der Schweiz
Alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren sind berechtigt, den Jagdschein zu machen. Die Kosten für die Ausbildung sind je nach Kanton unterschiedlich. In der Regel betragen sie etwa 500 bis 600 Franken. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Jagdwissen) und einem praktischen Teil (Schiessprüfung).
Zu den Pflichtmodulen gehören Kurse in Wildtierbiologie, Wildbretverwertung und Wildtierökologie. Ausserdem müssen sich die angehenden Jägerinnen und Jäger im Umgang mit Jagdhunden und natürlich mit der Waffe schulen.
Bei Letzterer spielt die Sicherheit zum Beispiel beim Transport und bei der Aufbewahrung zu Hause eine grosse Rolle. Im praktischen Teil der Ausbildung werden die Jungjäger von erfahrenen Jägerinnen und Jäger auf der Pirsch begleitet.
Die Jagd und der Tierschutz
Angehende Jäger lernen auch, wie sie die Jagd mit dem Tierschutz vereinen. So ist es durchaus im Interesse der Natur, Wildbestände auf einer bestimmten Grösse zu halten. Auch können zu grosse Wildbestände zu Wildschäden führen.
Wichtig ist aus Sicht des Tierschutzes vor allem, den Stress der Wildtiere möglichst gering zu halten. So werden beispielsweise die Treibjagd und die Baujagd als extrem kritisch betrachtet.
Auch die Trophäenjagd wird abgelehnt. Die Jagd auf Tiere sollte nur aus legitimen Gründen erfolgen.