Wenn dem Haustier etwas in der Ferienbetreuung passiert
Wer in die Ferien fährt, greift für sein Haustier gern zur Ferienbetreuung. Wenn da dem Tier etwas passiert – was dann?
Das Wichtigste in Kürze
- Wer sein Haustier in eine Ferienbetreuung gibt, sollte vorher klare Absprachen treffen.
- Insbesondere die Leistungen der Haftpflichtversicherung sollten besprochen worden sein.
- Dazu gehören Zuständigkeiten im Fall von Schaden, Krankheit oder Tod des Tieres.
Als Marie mit ihrem Freund zehn Tage in Griechenland verbrachte, hüteten Olga und Mishka zum ersten Mal alleine die Leipziger Altbauwohnung des Paares.
Um die beiden Jungkatzen mit Futter, Spiel- und Schmuseeinheiten zu versorgen, fanden sich schnell Freiwillige, die das gerne übernahmen.
«Wir haben den Luxus, dass mehrere Freundinnen und Freunde in der Nähe wohnen. So konnten wir das gut aufteilen», sagt die zweifache Katzenbesitzerin.
Mit zwei Ersatzschlüsseln und guten Absprachen sei es leicht gewesen, dafür zu sorgen, dass die Katzen morgens und abends gefüttert und das Katzenklo einmal täglich geleert wurden.
Katzen lieben ihr gewohntes Umfeld
«Für Katzen ist es eigentlich immer besser, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben», sagt Anja Schockhoven, die seit über 20 Jahren in Köln eine kleine Tierpension betreibt.
Sie bietet auch Hausbesuche für Katzen, Vögel, Kaninchen und andere Kleintiere an, die nicht mit in die Ferien können.
Wenn sich zwei Katzen im Haushalt befinden, diese gesund sind und keine Medikamente benötigen, sieht sie kein Problem, wenn nur ab und an jemand nach ihnen schaut.
«Bei einem einzelnen Tier würde ich den Nachbarn dann auch mal etwas öfter zum Kuscheln vorbeischicken.»
Hunde brauchen Menschen
Für Hunde reicht Füttern und ab und an mal Gassi gehen nicht aus. «Ein Hund kann vielleicht mal fünf Stunden am Tag allein sein, viel mehr sollte man ihm jedoch nicht zumuten», sagt Schockhoven.
Eine Zeit in einem anderen Haushalt oder in einer Pension gemeinsam mit anderen Tieren zu verbringen, sei dagegen meist kein Problem.
«Ein Hund, der wirklich sehr auf Herrchen oder Frauchen fixiert ist, wird vielleicht die ersten Tage nicht fressen», sagt Schockhoven, «in den allermeisten Fällen orientieren sich die Hunde aber schnell an der neuen Bezugsperson.»
Die Länge der Abwesenheit spiele im Prinzip keine Rolle. «Hunde haben kein Zeitgefühl, aber ein gutes Langzeitgedächtnis. Denen ist egal, ob man nur drei Tage verreist oder drei Monate auf Weltreise geht. Wenn man wiederkommt, ist die Freude immer gross.»
Was tun, wenn dem Tier etwas passiert?
Der Albtraum eines jeden Tierhalters ist natürlich, dass das Tier einen Schaden anrichtet oder ihm etwas zustösst, während jemand anders die Verantwortung trägt.
Während Maries Griechenlandreise erfreuten sich ihre Katzen glücklicherweise bester Gesundheit. «Wenn irgendetwas gewesen wäre, hätte ich das aber unbedingt wissen wollen», sagt die 30-Jährige.
Daniela Müller führt in Bielefeld eine Kanzlei, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Sie erklärt, dass in privaten Betreuungsverhältnissen immer der Tierhalter hafte, auch wenn er sich gerade in Spanien, Italien oder Griechenland befindet.
«Juristisch gesehen besteht ein Gefälligkeitsverhältnis, wenn Nachbarin, Mutter oder Opa auf das Tier aufpassen», erklärt die Rechtsanwältin.
Das heisst, dass die eigene Haftpflichtversicherung greift, wenn der Hund etwa einen anderen beisst oder den guten Perser markiert hat.
Klare Absprachen treffen und schriftlich festhalten
Sollte dem Tier in der Obhut eines Privatmenschen etwas zustossen, sei dieser nicht haftbar, solange er sich sorgfältig und verantwortungsbewusst verhalten hat.
«Wenn ich, entgegen der Absprache, eine nierenkranke Katze nicht mit ihren Medikamenten versorgt oder einen Hund von der Leine lasse, dann bin ich haftbar», so die Juristin.
Sie empfiehlt, sich vor Reiseantritt zusammenzusetzen, Versicherungsdaten auszutauschen und klare Regeln schriftlich festzulegen: «Das heisst ja nicht, dass man dem Freund oder der Mutter misstraut.»
Aber es könne immer sein, dass die Betreuungsperson plötzlich in die Klinik muss und dann jemand anderes einspringt. Auch für so einen Fall sei es gut, klare Handlungsanweisung zu haben.
Zudem rät Müller dazu, eine Vollmacht für Tierarztbesuche auszustellen. Für den Fall, dass das Tier während der Ferien verstirbt, sollte auch geklärt werden, was mit dem Leichnam passiert.
Augen auf bei gewerbsmässigen Tierpensionen
Wer sein Tier gewerbsmässig betreuen lässt, sollte darauf achten, dass die Pension über eine Erlaubnis durchs Veterinäramt verfügt und haftpflichtversichert ist.
Nicht alle Versicherungen würden Schäden übernehmen, die dort entstehen.
Anja Schockhoven informiert die Tierbesitzer immer nur im absoluten Notfall. «Als tiermedizinische Fachangestellte mit einem Tierarzt als Ehemann weiss ich, was im Falle von Durchfall oder aufgerissenen Pfoten zu tun ist», erklärt sie.