SRG-Ombudsmann zu «Deville»: Amtsträger sind kritisierbar
Nach der Ausstrahlung des «Vatikan Special» der Satiresendung «Deville» sind drei Beanstandungen eingegangen. Die Fernsehshow verletzte jedoch keine Rechte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Satiresendung «Deville» strahlte am 12. Januar 2020 das «Vatikan Special» aus.
- Gegen diese Episode der Sendung sind drei Beanstandungen eingegangen.
- Das Radio und Fernsehgesetz sei jedoch nicht verletzt worden.
Gegen das «Vatikan Special» der Satiresendung «Deville» des Schweizer Fernsehens vom 12. Januar 2020 sind drei Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum unterstützt keine davon. Das Radio- und Fernsehgesetz sei in «Deville» nicht verletzt worden.
Beanstander fühlten sich verletzt
Im römisch-katholischen Glauben fühlte sich ein Beanstander durch die Sendung verletzt. Ein weiterer findet, dass religiöse Themen, beziehungsweise kirchliche Institutionen gar nicht in satirische Programminhalte von SRF gehörten. Der dritte Kritiker moniert, die Sendung suggeriere, dass alle kirchlichen Personen «sexuell belastet seien». Er bezieht sich damit auf das Thema des Kindesmissbrauchs innerhalb von katholischen Institutionen.
Satire sollte die mächtigen aufs Korn nehmen
Die Devise der Satire ist gemäss Blum, dass eher die Mächtigen aufs Korn genommen werden sollen als die Schwachen. Weiter müsse zwischen dem Glauben und den Institutionen unterschieden werden.
Der Kern der Glaubensinhalte sei geschützt. Die Amtsträger der Kirche seien jedoch genau so der öffentlichen Kritik unterworfen wie Amtsträger anderer Institutionen. Das heisst auch der Satire.