Trumps ehemaliger Chauffeur klagt wegen nicht gezahlter Löhne

Keystone-SDA
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USA,

Der ehemalige Privatchauffeur von Donald Trump erhebt schwere Vorwürfe gegen seinen Ex-Chef.

Ex-Chauffeur klagt gegen Trump (Archivbild).
Ex-Chauffeur klagt gegen Trump (Archivbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ehemalige Privatchauffeur Donald Trumps klagt gegen den US-Präsidenten.
  • Insgesamt fordert er eine Entschädigung von 350'000 Dollar.

US-Präsident Donald Trump hat eine Klage seines ehemaligen Chauffeurs wegen nicht bezahlter Überstunden am Hals. Sein langjähriger persönlicher Fahrer Noel Cintron wirft Trump vor, ihn «ausgebeutet» und ihm «erhebliche Lohnzahlungen verwehrt» zu haben, hiess es in der am Montag in New York eingereichten Klageschrift gegen den Konzern Trump Organization.

Der «angebliche Milliardär» habe Cintron in mehr als zwölf Jahren keine «bedeutende Lohnerhöhung» gewährt. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück.

Der heute 59-jährige Cintron war mehr als 25 Jahre Trumps Fahrer. Er wurde nach dessen Nominierung zum Präsidentschaftskandidaten der republikanischen Partei vom Secret Service ersetzt und war dann Mitglied des Sicherheitspersonals. Mit der Klage soll der Lohn für mehr als 3000 Überstunden eingetrieben werden.

Hohe Forderungen

Cintrons Anwälte sagten der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen werde auf 178.000 Dollar (ca. 178'000 Franken) allein für die nicht gezahlten Löhne verklagt. Nach Informationen der Zeitung «New York Daily News» summieren sich die Forderungen inklusive Zinsen und Anwaltsgebühren auf 350.000 Dollar (ca. 350'000 Franken).

Laut Klageschrift arbeitete Cintron 50 bis 55 Stunden die Woche. Im Dezember 2010 wurde sein Gehalt um 7000 Dollar (ca. 7000 Franken) auf 75.000 Dollar (ca, 75'000 Franken) pro Jahr erhöht. Allerdings habe der Verlust seiner Krankenversicherung der Trump Organization zuvor 18.000 Dollar (ca. 18'000 Franken) jährlich gespart. Zudem sei er nicht für angehäuften Urlaub, Krankentage und Spesen entschädigt worden. Wegen Verjährungsfristen kann der ehemalige Fahrer nur die Ausfälle der vergangenen sechs Jahre einklagen.

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