Osama Bin Ladens Leibwächter muss mit Visum zurück
Das Wichtigste in Kürze
- Obwohl ein Gericht die Abschiebung negierte, wurde Sami A. nach Tunesien ausgeliefert.
- Die politischen Mächte sind sich über das weiter Vorgehen uneinig.
Das Gericht habe in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die Erteilung eines Visums zur Rückkehr nach Deutschland ein praktikabler Weg sei, betonte die Anwältin. «Nach meiner Erkenntnis gibt es kein Verfahren gegen meinen Mandanten, sobald er in Tunesien wieder frei ist, muss das so passieren.»
Flüchtlingshilfswerk und AfD
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, UNHCR, bezeichnet die angeordnete Rückholung von Sami A. als angemessen. Das Urteil zeuge von der Qualität des Rechtsstaates, fügte UNHCR-Sprecher Chris Melzer am Samstag hinzu. Er betonte, jeder Asylsuchende habe ein Anrecht auf ein korrektes Verfahren.
Die Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden sieht keine Gründe, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ihm ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, sagte Anwältin Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur am Samstag.
Die AfD ist da anderer Meinung: Der Fall offenbare einen Fehler im deutschen System». Laut AfD-Chefin Alice Weidel zeige er in erschreckender Weise auf, «wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben». Offensichtlich müsse man auf das Verantwortungsbewusstsein der tunesischen Behörden setzen.
Nach Angaben eines Sprechers der tunesischen Anti-Terror-Behörde wird Sami A. derzeit in Tunesien verhört. Er befindet sich nach dpa-Informationen in der auf Terrorfälle spezialistierten Gorjani-Einrichtung in der Hauptstadt Tunis. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an «extremistischen Aktivitäten» in Deutschland beteiligt gewesen ist.