Trump-Anklägerin in Georgia von Wahlbetrugsverfahren abgezogen
Donald Trump verbucht einen juristischen Erfolg: Ein Berufungsgericht in Georgia zieht die leitende Staatsanwältin im Wahlbeeinflussungsverfahren ab.

Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Georgia hat entschieden, die leitende Staatsanwältin Fani Willis vom Strafverfahren gegen Donald Trump abzuziehen. Dies berichtet das «Handelsblatt».
Das Gericht begründet seinen Entscheid mit der Notwendigkeit, das öffentliche Vertrauen in die Integrität des Verfahrens wiederherzustellen. Die Anklage gegen Trump bleibt laut «Handelsblatt» jedoch bestehen.
Der Fall dreht sich um Versuche, das Wahlergebnis in Georgia 2020 zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Der Republikaner hatte damals gegen Joe Biden verloren.
Vorwürfe gegen Willis
Zuletzt stand nicht Trump, sondern Staatsanwältin Willis im Mittelpunkt des Verfahrens. Wie der «Tagesspiegel» berichtet, warfen Trumps Anwälte Willis vor, von einer romantischen Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt im Fall unrechtmässig profitiert zu haben.

Das Berufungsgericht urteilte laut «Tagesschau», die intime Beziehung von Willis zu dem von ihr ernannten Sonderermittler sei «unangemessen» gewesen. Daher könne sie nicht länger als Chefanklägerin tätig sein.
Mögliche Folgen für das Verfahren um Trump
Mit Willis' Abzug könnte das gesamte Verfahren in sich zusammenfallen, wie das «Handelsblatt» vermutet. Die «Tagesschau» ergänzt, dass das Verfahren, solange Trump im Amt ist, eingefroren bleiben dürfte.
Laut «Handelsblatt» obliegt es nun dem Prosecuting Attorneys' Council of Georgia, einen neuen Ankläger zu benennen. Dieser entscheidet dann über die Weiterführung des Falls.
Weitere juristische Entwicklungen
Neben dem Georgia-Fall gibt es weitere juristische Entwicklungen um Trump. Kürzlich scheiterte dieser mit dem Versuch, das Urteil wegen Verschleierns von Schweigegeldzahlungen in New York zu kippen.
Die «Tagesschau» erwähnt zudem, dass Verfahren der Bundesjustiz gegen den zukünftigen Präsidenten wegen Wahlmanipulation und Lagerung geheimer Regierungsdokumente eingestellt wurden. Begründet wurde dies mit der Praxis, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.