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«Matrix»-Produzent klagt gegen Filmstudio Warner Bros.

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USA,

Einer der Produzenten des jüngsten Teils der «Matrix»-Filmreihe hat das Hollywood-Studio Warner Bros verklagt.

Keanu Reeves bei Premiere von «Matrix Resurrections»
Keanu Reeves bei Premiere von «Matrix Resurrections» - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der neue «Matrix»-Film wurde zeitgleich im Kino und auf «HBO Max» veröffentlicht.
  • Nun klagt einer der Produzenten des Films gegen das Hollywood-Studio Warner Bros.
  • Der Grund: Wegen der zeitgleich Veröffentlichungen gab es weniger Kino-Einnahmen.

Der Grund für die Klage war laut einem Medienbericht zufolge, dass der Film zeitgleich zum Kinostart auf Warners Streamingplattform veröffentlicht worden war. In der Klage bezichtigte die Village Roadshow Entertainment Group laut eines Berichts des «Wall Street Journals» vom Montag das Studio, dass es damit nur mehr Abonnenten für seine Plattform HBO Max habe gewinnen wollen.

Warner hatte die ursprünglich für 2022 vorgesehene Veröffentlichung von «The Matrix Resurrections» auf Ende 2021 vorverlegt. «Einziger Zweck» dieser Entscheidung war laut der Klage, «eine dringend benötigte Welle von HBO Max Premium-Abonnements zum Jahresende zu schaffen». Warner habe gewusst, «dass dies die Einnahmen des Films an den Kinokassen dezimieren und Village Roadshow jeglicher wirtschaftlicher Vorteile berauben würde», die Warner durch die Entscheidung gewann.

«The Matrix Resurrections» ist der vierte Teil der Science-Fiction-Saga mit Keanu Reeves in der Hauptrolle. Bis Anfang Februar hatte er in den USA und Kanada rund 37 Millionen US-Dollar (32 Millionen Euro) eingespielt. Damit blieben die Einnahmen deutlich hinter den Vorgängerfilmen zurück.

Während der Corona-Pandemie hatten sich viele Filmstudios dafür entschieden, ihre Filme zeitgleich mit dem Kinostart auch im Netz zu veröffentlichen. Hintergrund war, dass viele Kinos weltweit wegen der Corona-Massnahmen ohnehin nicht öffnen konnten. Dies sorgte jedoch für Streit mit Schauspielern und Produzenten, die sich vertraglich einen Teil der Kino-Einnahmen, nicht jedoch der Streaming-Einnahmen gesichert hatten.

Für Aufsehen sorgte eine Klage der US-Schauspielerin Scarlett Johansson gegen Disney vergangenes Jahr im Streit um Einnahmen aus der Veröffentlichung des «Black Widow»-Streifens. Die beiden Seiten einigten sich am Ende jedoch aussergerichtlich.

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